Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(zg) Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 14.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unter dem Linsenkuchen“ beschlossen.
Mit der Aufstellung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Unter dem Linsenkuchen“ mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
In Neckarbischofsheim besteht eine anhaltende Nachfrage nach Wohnbauplätzen, welche in bestehenden Baugebieten der Stadt nicht mehr gedeckt werden kann. Aus diesem Grund soll am nördlichen Siedlungsrand ein neues Baugebiet entstehen. Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung dieses Baugebietes geschaffen. Geplant ist ein Wohngebiet vornehmlich für Einfamilienhäuser (Einzel- und Doppelhäuser). Die genaue Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Lageplan dargestellt. Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 11070 und 14189 sowie teilumfänglich die Flurstücke 11071 und 11072, die Größe beträgt ca. 2,88 ha.
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu unterrichten, wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 06.03. bis zum 07.04.2017 im Rathaus, Zimmer 1 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungszeit wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit eingeräumt, Stellungnahmen zu der o.g. Planung abzugeben.
Neckarbischofsheim, den 20.02.2017
Tanja Grether (Bürgermeisterin)