(zg) „Eine Weiterbildung zum Techniker oder Meister darf nicht am Geld scheitern“, erläutert Uwe Feuerstein vom Sozialamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Junge Menschen, die beruflich weiterkommen möchten, aber die Ausbildung und den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, sollen durch staatliche Leistungen die Möglichkeit erhalten, die angestrebte Qualifizierung zu absolvieren, so Feuerstein weiter.
Wie das Sozialamt der Kreisbehörde mitteilt, hat die Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“, seit der Anpassung vor einem Jahr erhebliche Verbesserungen für weiterbildungswillige Arbeitskräfte gebracht. Die finanzielle Unterstützung soll jungen Menschen einen Anreiz bieten, sich beruflich zu qualifizieren. „Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg, sie belastet den Auszubildenden aber auch wirtschaftlich“, so Uwe Feuerstein. Neben den persönlichen Vorteilen für die künftigen Techniker oder Meister ist diese Unterstützung auch wirtschaftspolitisch sinnvoll, denn damit wird dem bestehenden Fachkräftemangel entgegengewirkt. Das „Aufstiegs-BAföG“ stärkt die Fortbildungsmotivation und bietet durch die Möglichkeit des Darlehensteilerlasses für potentielle Existenzgründer einen Anreiz nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Die verbesserten Förderkonditionen haben bereits spürbar zu einer starken Inanspruchnahme geführt.
Mit der Reform und Wandlung des „Meister-BAföG“ zum „Aufstiegs-BAföG“ wurde mehr Durchlässigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung geschaffen. Beruflich vorqualifizierte Bachelor-Absolventen und Studienaussteiger können seit 2016 Förderleistungen erhalten, wenn sie eine Fortbildung absolvieren. Im Leistungsbereich wurden nicht nur die Fördersätze, sondern auch der Zuschussanteil deutlich erhöht. Auch die Vermögens- und Einkommensfreibeträge sowie die Höchstbeträge für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind seitdem gestiegen. Es werden Fortbildungen in Vollzeit- und Teilzeitform (berufsbegleitend) gefördert. Die Attraktivität der beruflichen Bildung wird so deutlich gesteigert.
Beim Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersbeschränkung, lediglich die persönlichen, qualitativen und zeitlichen Anforderungen der Fortbildungsmaßnahme müssen erfüllt sein. Wie bisher das „Meister-BAföG“, besteht das „Aufstiegs-BAföG“ aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank.
Wer sich in einer Fortbildungsmaßnahme in Vollzeitform zum Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt, Meister oder in einem sozialen Beruf weiterbilden möchte und Förderleistungen in Anspruch nehmen will, sollte rechtzeitig vor Beginn der Fortbildung einen Antrag stellen, da Unterhaltsbeiträge nicht rückwirkend gewährt werden können. Bei einer Fortbildungsmaßnahme in Teilzeitform muss der Antrag spätestens bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts (letzter Unterrichtstag) gestellt werden.
Weitere Informationen: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Sozialamt, E-Mail: [email protected]<mailto:[email protected]>.