Ansprüche der Kunden drohen zum 31.12. zu verjähren
Als sich ein Kunde 2012 bei der zentralen Wertpapierabteilung und schließlich beim Vorstand der HypoVereinsbank über die Ausbuchung von Anleihebruchteilen beschwerte, wurde ihm zunächst mitgeteilt, die Bruchteile seien wertlos, da diese nicht zum Börsenhandel zugelassen seien. Die Behauptung der Bank war spätestens 2015 in Zweifel zu ziehen, als Ally Financial die Anleihe zum Nennwert zurückzahlte. Die Bank behauptete anschließend, die Ausbuchung der Bruchteile sei von der US-Lagerstelle vorgenommen worden und gehe auf eine Umtauschvereinbarung zurück. Der mehrfachen Aufforderung des Kunden, die behauptete Vorschrift der Ally Financial und den Verbleib offenzulegen, kam die Bank nicht nach. Erst nachdem die Verbraucherzentrale eine Stellungnahme zur fragwürdigen Ausbuchung gefordert hatte, lenkte die Bank ein und stellte dem Kunden nicht nur die Rückzahlung der Bruchteile zum 14.12. in Aussicht, sondern auch noch Zinsen und Verzugszins.
Angesichts der zum Jahresende möglicherweise drohenden Verjährung der Ansprüche fordern wir die HypoVereinsbank auf, ihre Verpflichtungen aus den Depotführungsverträgen einzuhalten und alle betroffenen Kunden noch in diesem Jahr zu entschädigen sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verbraucher, denen ebenfalls Anleihebruchteile entschädigungslos ausgebucht wurden, sollten in jedem Fall ihre Ansprüche gegenüber der HypoVereinsbank schnellstmöglich geltend machen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.