Im Zuge der Ausdehnung der Mautpflicht auf Bundesstraßen zum 1. Juli 2015 wurde der ca. 1,4 km lange Streckenabschnitt auf der B292 ab der Anschlussstelle Sinsheim (BAB A6) bis zur Kreuzung B45/B39/B292 in die Liste der „neuen mautpflichtigen Strecken“ durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg aufgenommen.
Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe und auf Anordnung der Stadt Sinsheim wurden die erforderlichen Beschilderungsmaßnahmen durch die Straßenmeisterei Neckarbischofsheim im Bereich der B292 umgesetzt.