Städte und Gemeinden können bis 30. September 2018 Anträge stellen
(zg) Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und in den Randzonen um den Verdichtungsraum. In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. 2018 hatte das Land Projekte mit insgesamt 67 Millionen Euro gefördert.
Anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2019 betonte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU) den Schwerpunkt Innenentwicklung: „Ziel der Programmausschreibung 2019 ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Deshalb werden wir prioritär die Nutzung von Brachflächen und Baulücken sowie Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer in Bestandsgebäude fördern. So entstehen zeitgemäße Wohnungen, neu gestaltete Ortskerne und Raum für neues Bauen in den Ortsmitten.“
Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) appellierte an die Städte und Gemeinden, sich um eine Aufnahme in das Jahresprogramm 2019 zu bewerben: „Mit dem ELR stellt das Land den Kommunen ein attraktives Förderangebot zur Verfügung, um bei kommunalen und privaten Projekten Unterstützung zu erhalten.“ Das Programm sei jedoch nicht nur für Gemeinden und Wohneigentümer interessant. „Mit der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen trägt das Programm zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Ländlichen Raum bei“, so Schütte abschließend.
Hintergrundinformationen:
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2019 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
Quelle: Christine Nahrgang