Unterbringung von Flüchtlingen, Heimaufsicht und Hilfe zur Pflege auf der Tagesordnung
Mit der Betreuungssituation und der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlin-gen im Rhein-Neckar-Kreis, dem Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht und Kennzahlen der Hilfe zur Pflege befasst sich der Ausschuss für Soziales des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, 23. Juni 2015. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung, zu der Landrat Stefan Dallinger ab 14 Uhr in den Sitzungssaal 5. Obergeschoss des Landratsamtes in Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 38 – 40 eingeladen hat, stehen zudem Informationen zum Gemeindepsychiatrischen Verbund im Rhein-Neckar-Kreis, dem Projekt „Energiesparen in einkommensschwachen Haushalten“ sowie die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in den Jahren 2013 und 2014.
Die Ausschussmitglieder erhalten zunächst einen Überblick über die allgemeine Situation der Flüchtlingsunterbringung im Rhein-Neckar-Kreis. Derzeit betreuen 16 Flüchtlingssozialarbeiter und -sozialarbeiterinnen rund 2.100 Flüchtlinge, die an insgesamt 26 Standorten im Landkreis zentral in Gemeinschaftsunterkünften und dezentral in Wohnungen untergebracht sind. Landrat Stefan Dallinger erläutert dem Ausschuss unter anderem die konkreten Ziele und Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit, die verschiedenen Angebote für besonders schutzbedürftige Personen, Gesundheit und medizinische Versorgung sowie die Schul- und Bildungsangebote für Flüchtlinge. Weiterhin gibt es detaillierte Informationen über die aktuellen Belegungszahlen an den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen, die gesetzlichen Regelungen zur Unterbringung sowie zur Entwicklung der Asylantragszahlen und Zuweisungen im Rhein-Neckar-Kreis.
Bereits seit Jahren erstattet die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises dem Ausschuss für Soziales regelmäßig Tätigkeitsberichte und infor-miert nun auch über ihre Arbeit im zurückliegenden Jahr 2014 sowie über ent-sprechende statistische Zahlen. Dabei geht es insbesondere um ambulant be-treute Wohngemeinschaften, überwachungspflichtige stationäre Einrichtungen und Heimplätze, die Bewohnerstruktur, Personalausstattung, die Vorgehensweise bei Prüfungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 99 Heimprüfungen durchgeführt, davon 84 Regel- und 15 anlassbezogene Prüfungen.
Den Ausschussmitgliedern liegt der Bericht des Kommunalverbandes für Ju-gend und Soziales Baden-Württemberg zu den Kennzahlen der Hilfe zur Pflege 2013 vor. Grundlage des Berichts ist eine jährliche Erhebung bei den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg über die Zahl der Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege empfangen und über die Nettoaufwendungen der Hilfe zur Pflege.
Der Nettogesamtaufwand für die vollstationäre Hilfe zur Pflege hatte im Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2013 mit 15,38 Millionen Euro ein erhebliches Volumen, wobei sich die Aufwendungen künftig voraussichtlich weiter erhöhen werden. Die steigende Zahl älterer Menschen und der damit verbundene Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Personen werden den Rhein-Neckar-Kreis und seine Gemeinden vor finanzielle Herausforderungen stellen. Das Augenmerk des Rhein-Neckar-Kreises wird daher auf der Verbesserung ambulanter Angebote mit niederschwelligen Unterstützungsleistungen, dem Ausbau von barrierefreien Wohnmöglichkeiten, der Verbesserung teilstationärer Angebote und auf ausreichenden Beratungsangeboten liegen.
Kenntnis nehmen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales von der Inan-spruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rhein-Neckar-Kreis in den Jahren 2013 und 2014, vom Abschlussbericht der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis gGmbH über das Pilotprojekt „Energiesparen in einkommensschwachen Haushalten“ sowie vom Kooperationsvertrag für den Gemeindepsychiatrischen Verbund im Rhein-Neckar-Kreis.
Die Dokumente zur Sitzung können Sie hier abrufen:
Sitzungsvorlagen<http://93.122.78.25/sdnet/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MjyGaxDZw8Vo8Xi2Tf2GJ>
Quelle: Silke Hartmann