Da bei einigen Modellen der Reihe „iPhone 5“ der Akku defekt war, bot Apple den davon betroffenen Kunden einen kostenlosen Austausch des Bauteils an. Dies wurde jedoch in einem Falle verweigert. Die Begründung: Ein Drittanbieter habe das Display ausgetauscht, so dass unter Verweis auf angeblich einschlägige Garantiebedingungen ein kostenloser Austausch nicht möglich sei. „Apple hat sich damit in Widerspruch zum beworbenen „Batterieaustauschprogramm“ gesetzt“, erklärt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aus Sicht der Juristin eine klare Irreführung: „Wenn der Verbraucher nach den Bedingungen des „Batterieaustauschprogramms“ Anspruch auf Austausch einer defekten Batterie hat, kann dieser Anspruch nicht durch die Hintertür mit der Begründung ausgehebelt werden, ein Drittanbieter habe das Display ausgetauscht. Denn eine solche Einschränkung sieht das „Batterieaustauschprogramm“ nicht vor.“
Das sah auch das Landgericht Stuttgart so und gab der klagenden Verbraucherzentrale Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucher, denen Apple den Austausch mit dieser oder einer ähnlichen Begründung verweigert hat, können sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.