(pol)Schleuser missbrauchen Online-Mitfahrzentralen für ihre Zwecke
Um günstig von A nach B zu kommen, nutzen immer mehr Menschen den Service von Mitfahrzentralen. Mitfahrer haben so eine günstige Reisemöglichkeit und Fahrer können durch die Umlage des Benzinpreises auf mehrere Personen kostensparender unterwegs sein. Doch wer Fremde mitnimmt, sollte vorsichtig sein. Denn Kriminelle nutzen auch Mitfahrzentralen, um Menschen illegal in Länder der Europäischen Union zu schleusen. Wer als unbedarfter Autofahrer eine geschleuste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht, Mitglied einer Schleuserbande zu sein. Festnahmen, Vernehmungen und Strafverfahren können die Folge sein.
Deutschland gilt als ein Hauptzielland der sogenannten irregulären Migration in Europa. Im Jahr 2013 wurden seit dem Jahr 2000 erstmals wieder mehr als 30.000 unerlaubt einreisende Personen festgestellt. Verstärkte Grenzüberwachungsmaßnahmen führten dazu, dass sich viele Einreisewillige an Schleuserorganisationen wandten, um nach Europa zu gelangen. Für diese Dienste müssen die Geschleusten meist hohe Geldbeträge entrichten und werden oft unter unmenschlichen und zumeist lebensgefährlichen Bedingungen nach Europa gebracht. Eine Art und Weise für die Durchschleusung durch die Europäische Union ist die Nutzung von Online-Mitfahrzentralen.
„Um sich nicht selbst zu gefährden“, so Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), „sollten Autofahrer, die grenzüberschreitend fahren, sich ihre Mitfahrer bzw. Kontaktpersonen genau vorher ansehen“. Denn Anbieter von solchen Mitfahrgelegenheiten sind besonders gefährdet, von Schleusern missbraucht zu werden. „Haben Autofahrer den Verdacht, dass es sich um eine geplante Schleusung handeln könnte, sollten sie darauf bestehen, dass sich potenzielle Mitfahrer vor Fahrtantritt ausweisen“, sagte Klotter.
Doch wie erkennt man einen möglichen Schleusungsversuch?
– Die Kontaktaufnahme zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst, sondern durch eine dritte Person, den Vermittler.
– Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise bzw. am Zielort.
– Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.
Was tun bei verdächtigen Mitfahrern?
– Haben Sie den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten Sie darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass bzw. Personalausweis ausweisen. Teilen Sie dies dem Vermittler möglichst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit.
– Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, nehmen Sie Abstand von einer Mitnahme dieser Personen und informieren Sie die Polizei.
– Haben Sie trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mit-fahrer, sollten Sie ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.
– Verständigen Sie die Polizei in Deutschland über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888 000.
– Wenden Sie sich im Ausland an den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizeilichen Kriminalprävention: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/online-mitfahrzentralen.html
bzw. im Informationsblatt für Nutzer von Online-Mitfahrzentralen:
http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/199.html
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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