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Baden-Württemberg: Höchste Zahl an Einbürgerungen seit 2003

4. Mai 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Einbürgerungen von britischen Staatsbürgern nochmals deutlich angestiegen

In Baden-Württemberg wurden im Verlauf des vergangenen Jahres 18 299 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Damit ist die Zahl der eingebürgerten Personen nach Angaben des Statistischen Landesamtes zum vierten Mal in Folge angestiegen. Die Einbürgerungszahl lag dadurch im Südwesten so hoch wie seit dem Jahr 2003 nicht mehr. Gegenüber dem Jahr 2000 haben sich die Einbürgerungen allerdings um über ein Drittel verringert (Schaubild 1).1

Jede sechste Einbürgerung von türkischen Staatsangehörigen

Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg Ausländer aus insgesamt 141 Nationen eingebürgert. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den Jahren zuvor – haben Türken die deutsche Staatsangehörigkeit erworben (2 927); jede sechste Einbürgerung betraf damit Personen mit einer türkischen Staatsangehörigkeit. Es folgten Einbürgerungen von Staatsangehörigen der Republik Kosovo (1 306) sowie Italiens und Rumäniens (jeweils 1 101). Unter den 15 Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen waren 3 asiatische Staaten – Irak, Iran und Indien – sowie 12 europäische vertreten (Schaubild 2). Zu dieser Spitzengruppe zählten auch die Briten: 773 Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs ließen sich im vergangenen Jahr einbürgern. Damit hat sich deren Zahl gegenüber 2016 verdoppelt, gegenüber 2015 ist deren Zahl sogar auf das 11-fache angestiegen. Damals gab es lediglich 68 Einbürgerungen von Briten.

Sehr hohe Einbürgerungsquote von Briten

Dass Mitbürger aus der Türkei – absolut betrachtet – in Baden-Württemberg am häufigsten eingebürgert werden, überrascht wenig, weil diese die größte ausländische Bevölkerungsgruppe bilden. Wird deshalb die Zahl der eingebürgerten Personen auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe bezogen, so ergibt sich ein anderes Bild: Die Einbürgerungsquote der türkischen Bevölkerung lag im vergangenen Jahr bei 1,1 % und entsprach damit exakt derjenigen der Ausländer insgesamt.

Am höchsten war im Jahr 2017 die Einbürgerungsquote bei Personen mit einer britischen Staatsangehörigkeit (6,7 %).2 Mit deutlichem Abstand folgten iranische und ukrainische Staatsangehörige mit einer Quote von 3,2 bzw. 2,7 % (Schaubild 3). Sehr gering war dagegen die Einbürgerungsquote vor allem bei Staatsangehörigen aus dem EU-Mitgliedsstaat Italien (0,6 %).

Über 60 % der Eingebürgerten erhielten die doppelte Staatsbürgerschaft

Die Gründe für das unterschiedliche Einbürgerungsverhalten sind vielfältig. Entscheidend für die niedrige Quote bei Menschen aus EU-Staaten dürfte sein, dass diese auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. Daneben spielt sicherlich auch die Frage eine Rolle, ob beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann. Dies war nach Angaben des Statistischen Landesamts im Jahr 2017 immerhin bei 63 % der Eingebürgerten der Fall.3

Allerdings gab es je nach Herkunftsland erhebliche Unterschiede. So mussten beispielsweise bei den Eingebürgerten aus der Türkei und aus der Ukraine jeweils deutlich mehr als 90 % ihre frühere Staatsangehörigkeit aufgeben, während Eingebürgerte unter anderem aus dem Iran, aus Syrien und aus dem Vereinigten Königreich zu 100 % ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten konnten.

1 Bei diesem Zeitvergleich ist aber zu berücksichtigen, dass die Einbürgerungszahlen in den Jahren 2000 und 2001 „überhöht“ waren, weil in diesen beiden Jahren ein Teil der Einbürgerungen nach einer Übergangsregelung für Kinder vollzogen wurden, bei der nur bis zum 31.12.2000 Anträge gestellt werden konnten.

2 Die Einbürgerungsquote wurde nur für die 15 Staatsangehörigkeiten mit den absolut höchsten Einbürgerungszahlen berechnet, da die Fallzahlen der übrigen Nationalitäten relativ klein waren.

3 Grundsätzlich müssen Ausländer beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige aufgeben. Allerdings gibt es Gründe, nach denen das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. So kann unter anderem dann die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden, wenn dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile entstehen, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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