Nur gut die Hälfte der nach Jugendstrafrecht Verurteilten beendeten Bewährungszeit mit Erfolg
Ende 2019 befanden sich in Baden-Württemberg 18 049 Personen, davon 15 914 Männer und 2 135 Frauen, unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht1. Das waren insgesamt 1 054 Personen oder 6,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Ergebnisse der Bewährungshilfestatistik weiter mitteilt, mussten aufgrund von Mehrfachunterstellungen einzelner Personen von den Bewährungshelferinnen und -helfern insgesamt 21 017 Unterstellungen betreut werden (2018: 19 781, +6,2 %). Die Zahl der Unterstellungen nach Allgemeinem Strafrecht erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 910 auf 17 545 Unterstellungen (+5,5 %). Unter den nach Jugendstrafrecht Verurteilten nahm die Zahl der Unterstellungen ebenfalls zu, nämlich um 326 auf insgesamt 3 472, was einem Zuwachs von 10,4 % entspricht.
Hauptgrund für die Unterstellungen nach allgemeinem Strafrecht wie auch nach Jugendstrafrecht war die Strafaussetzung, d. h. die bereits mit Urteil auf Bewährung ausgesetzte Freiheits- oder Jugendstrafe. Danach folgte mit deutlichem Abstand als weiterer Grund der Unterstellung die Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe2. Bei den im Jahr 2019 insgesamt 17 545 Unterstellungen nach Allgemeinem Strafrecht gab es 13 147 Fälle (74,9 %) mit Strafaussetzung und 3 457 Fälle (19,7 %) mit Aussetzung des Strafrestes. Bei den 3 472 Unterstellungen nach Jugendstrafrecht waren 2 674 Fälle3 (77,0 %) mit Strafaussetzung, in 485 Fällen (14 %) wurde der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt.
Von den insgesamt 21 017 Unterstellungen im Jahr 2019 entfielen allein 68 % auf vier Straftatengruppen. Am häufigsten waren mit 3 931 Fällen (18,7 %) die Unterstellungen wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Danach folgten 3 719 Unterstellungen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit4 und 3 716 wegen Diebstahls und Unterschlagung5 (jeweils 17,7 %). 2 944 Unterstellungen (14 %) waren wegen Betrugs und Untreue6 angeordnet. Der Rest verteilte sich auf eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Straftaten7.
Im Jahr 2019 wurden 6 626 hauptamtlich betreute Bewährungsaufsichten beendet. Von diesen wurden 4 696 oder 70,9 % mit positivem Erfolg8 abgeschlossen. Differenziert nach angewandtem Strafrecht zeigt sich allerdings, dass die Erfolgsquote seit vielen Jahren bei den Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht deutlich höher ist als bei den Verurteilten nach Jugendstrafrecht. Im Jahr 2019 wurden von den 5 070 Bewährungsaufsichten nach allgemeinem Strafrecht 76 % mit Erfolg beendet. Bei den 1 556 beendeten Unterstellungen nach Jugendstrafrecht war demgegenüber die Erfolgsquote mit 53 % deutlich geringer. Die Gründe hierfür sind sicherlich sehr vielschichtig. Mitentscheidend für den Verlauf und Erfolg einer Bewährungsaufsicht dürften aber sicherlich die Persönlichkeit des Probanden, das persönliche Umfeld in der Familie und im Bekanntenkreis, die schulische und berufliche Ausbildung, aber auch die kriminelle Vorbelastung sein.