Plus von 7,2 % zum Vorjahr – Großteil der Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2019 für Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII in Baden-Württemberg brutto insgesamt knapp 2,9 Milliarden (Mrd.) Euro ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen, die den Sozialhilfeträgern (zum Beispiel aus Kostenbeiträgen oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger) zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto rund 2,6 Mrd. Euro. Das waren 7,2 % oder 174,8 Millionen (Mill.) Euro mehr als 2018.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII) wurden netto 109,7 Mill. Euro ausgegeben und damit 5,3 % mehr als 2018. In die Hilfen zur Gesundheit (einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung) nach Kapitel 5 SGB XII flossen netto 48,6 Mill. Euro (−3 %). Die Nettoausgaben für die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen (Kapitel 6 SGB XII) schlugen mit 1,9 Mrd. Euro zu Buche (+7,2 %). Für Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte „Hilfe zur Pflege“ (Kapitel 7 SGB XII) wurden insgesamt 468,8 Mill. Euro ausgegeben (+9 %). Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (Kapitel 8 und 9 SGB XII) lagen zusammen bei 75,6 Mill. Euro (+5,2 %).
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der Sozialhilfe. Immerhin wurden 73,2 % der gesamten Nettoausgaben (1,9 Mrd. Euro) für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.
Zur Eingliederungshilfe zählen beispielsweise Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die rund 1 Mrd. Euro aufgewendet wurde, Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (737,5 Mill. Euro) oder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (216,2 Mill. Euro). Bei diesen Einzelbeträgen handelt es sich um Bruttoausgaben, da eine Verteilung der Einnahmen auf die Einzelpositionen nicht möglich ist.
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Methodische Hinweise
Seit dem Berichtsjahr 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhoben und sind somit auch nicht mehr in der Summe der Sozialhilfeausgaben enthalten. Hintergrund ist die vollständige Erstattung der Kosten für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg