Bisher keine Auswirkungen der Corona-Pandemie erkennbar
Im April 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 743 Insolvenzverfahren von Unternehmen und Privatpersonen beantragt, das waren 117 Verfahren oder 13,6 % weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen ging auch im Mai die Zahl der Insolvenzverfahren weiter zurück.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden im April 2020 insgesamt 159 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, das war gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat ein Rückgang um 9 Verfahren oder 5,4 %. Neben den Unternehmen beantragten auch 584 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat war auch hier ein Rückgang zu beobachten und zwar um 108 Verfahren bzw. 15,6 %. 341 oder 58,4 % dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispielsweise Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 243 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren1.
Im Mai 2020 wurden nach ersten vorläufigen Ergebnissen sowohl von den Unternehmen (-22 Verfahren bzw. -13,7 %) als auch von Privatpersonen (-98 Verfahren bzw. -14,1 %) deutlich weniger Insolvenzanträge gestellt als im gleichen Monat des Vorjahres.
In der Insolvenzstatistik zeigen sich somit für Baden-Württemberg bisher keine Auffälligkeiten durch die Corona-Pandemie. Dies ist auch nicht überraschend, da grundsätzlich zwischen dem Antrag eines Insolvenzverfahrens, der Entscheidung bei Gericht und der Erfassung des Verfahrens in der Statistik eine gewisse Bearbeitungszeit notwendig ist, die sich durch den Lockdown ab Mitte März 2020 und den damit einhergehenden eingeschränkten Arbeitszeiten noch verlängert haben dürfte. Zudem dürften die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen und die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis vorerst zum 30. September 2020 eine schnelle Zunahme der Insolvenzanträge verhindern.