Verbraucherinsolvenzen zahlenmäßig am häufigsten
Im ersten Quartal 2019 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 2 678 Insolvenzverfahren beantragt. Das waren 202 Verfahren oder 7,0 % weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden von den insgesamt beantragten Insolvenzverfahren 2 311 eröffnet, 276 Verfahren mangels Masse abgewiesen und weitere 91 Anträge über einen Schuldenbereinigungsplan geregelt.
455 Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen, das waren gegenüber dem 1. Quartal des Vorjahres 57 Verfahren oder 11,1 % weniger. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen, die von den Gläubigern gegenüber den Unternehmen bei den Amtsgerichten angemeldet wurden, summierte sich im ersten Quartal 2019 auf rund 691 Millionen (Mill.) Euro, knapp 44 Mill. Euro (–5,9 %) weniger als im entsprechenden Quartal des Vorjahres. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 4 115 Arbeitnehmerinnen und -nehmer von Unternehmensinsolvenzen betroffen (1. Quartal 2018: 4 880 Arbeitnehmerinnen und -nehmer).
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Baugewerbe (79 Fälle), gefolgt von dem Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) und dem Gastgewerbe (63 und 49 Fälle). 224 Unternehmen, also knapp die Hälfte der in den ersten 3 Monaten des Jahres insolventen Unternehmen, hatten die Rechtsform einer GmbH, 145 waren Einzelunternehmen und 70 Personengesellschaften.
Neben den Unternehmen beantragten im 1. Quartal 2019 insgesamt 2 223 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (–145 Fälle bzw. –6,1 %). 1 446 oder rund 65 % dieser Verfahren betrafen Verbraucher, so beispielsweise Arbeitnehmerinnen und -nehmer, Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose oder Auszubildende. In den übrigen 777 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger privater Schuldner beliefen sich auf rund 182 Mill. Euro (–16,5 Mill. bzw. –8,3 %).
Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg