Geförderte Studierende erhalten durchschnittlich 444 Euro im Monat, geförderte Schülerinnen und Schüler 589 Euro
(zg) Im Jahr 2016 erhielten in Baden‑Württemberg 79 641 Studierende sowie Schülerinnen und Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Damit wurden im Wintersemester 2016/17 bzw. im Schuljahr 2016/17 nahezu 18 % der Studierenden an baden‑württembergischen Hochschulen und knapp 4 % der bafög-berechtigten Schülerinnen und Schüler in Baden‑Württemberg durch Leistungen nach dem BAföG gefördert1. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes erhielten sie Fördermittel in Höhe von knapp 270 Millionen Euro. Die Fördermittel sanken gegenüber dem Vorjahr um fast 3 %, die Zahl der Geförderten ging sogar um rund 6 % zurück.
Gut 37 % der Geförderten (31 460) kamen in den Genuss des maximalen Förderbetrags, also einer Vollförderung. Die Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt, erhielten knapp 63 % (48 181).
Rund 81 % der Geförderten waren an einer Hochschule eingeschrieben (64 568), knapp 19 % (15 073) besuchten eine weiterführende allgemeinbildende oder eine berufliche Schule. Damit wurden 2016 rund 1 550 Schülerinnen und Schüler (−9 %) weniger gefördert als im Jahr zuvor. Bei den Studierenden sank die Anzahl der Geförderten um knapp 3 500 Studierende (−5 %). Von den geförderten Schülerinnen und Schülern waren fast 8 300 (55 %) weiblich, von den geförderten Studierenden traf dies auf gut 33 700 (52 %) zu.
Der durchschnittliche Förderbetrag lag für Studierende bei 444 Euro je Monat. Schülerinnen und Schüler erhielten nach den Daten des Statistischen Landesamts dagegen mit 589 Euro je Monat im Mittel rund 33 % mehr. Ihr durchschnittlicher Förderbetrag lag damit um 43 Euro über dem Mittelwert im Jahr 2015. Der Durchschnittssatz für Studierende stieg um 19 Euro je Monat an. Studierende erhielten den Förderbetrag jeweils etwa zur Hälfte als Darlehen und als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für Schülerinnen und Schüler wird die Förderung in voller Höhe als Zuschuss gewährt.