(zg) Die FDP-Landtagsfraktion hat in einer Anfrage an die Landesregierung die aktuelle Situation in der Friseur- und Barberbranche thematisiert. Vor allem in den Städten gibt es immer mehr so genannte Barber-Shops. Einige bieten auch Friseurdienstleistungen an, obwohl sie dies nicht dürften. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) fordert in diesem Zusammenhang mehr Kontrollen der Gewerbeaufsicht, appelliert aber auch an die Kunden, bei der Auswahl eines Anbieters nicht nur auf den billigsten Preis zu schauen.
„Immer wieder bieten Barber-Shops Friseurleistungen an, obwohl sie dies nicht dürften. Das Friseurhandwerk ist aus gutem Grund zulassungspflichtig. Für die Führung eines Betriebs wird in der Regel der Meisterbrief benötigt. Wird der Barber-Shop nicht von einem Meister geführt, gilt auch der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk nicht. Damit werden meist deutlich niedrigere Löhne und weniger Sozialabgaben gezahlt. Das ist kein fairer Wettbewerb“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Hier seien auch die Kunden gefragt, die nicht nur auf den billigsten Preis, sondern auch auf Arbeitsbedingungen und Qualifikation achten sollten.
Ein reiner Barber-Shop – also ein Geschäft, in dem nur Bärte bearbeitet werden – ist nicht meisterpflichtig. Sobald ein Shop aber Friseurdienstleistungen anbietet, betreibt er faktisch Friseurhandwerk und muss die dafür geltenden Regelungen, zum Beispiel Tarifverträge beachten. Bei einer vor kurzem durchgeführten Kontrolle von Ordnungsamt, Zoll, Polizei und Handwerkskammer in Barber-Shops der Region Stuttgart wurde bei sieben von zehn Shops bemängelt, dass verbotenerweise Haare geschnitten wurden.
Das Handwerk sieht deshalb die Behörden in der Pflicht. Reichhold: „Zum einen müssen Mitarbeiter in den Gewerbeämtern beim Thema Barber-Shops sensibilisiert werden und einen Gründer zunächst an die Handwerkskammer zur Prüfung verweisen. Daneben muss die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes flächenendeckend kontrolliert werden. Vor allem aber müssen die Bußgeldbehörden zeigen, dass sich Schwarzarbeit nicht lohnt. Wir fordern hierzu eine deutliche Erhöhung der Kontrollen und eine entsprechende Personalausstattung der verantwortlichen Behörden.“
Auf politischer Ebene setzt sich das Handwerk dafür ein, dass Schwarzarbeit zur Straftat hochgestuft wird. Solange sie lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, können die Verfolgungsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob sie Ermittlungen aufnehmen. Wäre Schwarzarbeit hingegen eine Straftat, müssten die Verfolgungsbehörden von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen.
Quelle: Marion Buchheit