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Barrierefreie Post vom Amt

11. November 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

Neuer Service im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – auf Wunsch können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Post auch in Punktschrift, Großdruck oder als Audiodatei erhalten

Der kommunale Behindertenbeauftragte Patrick Alberti und die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbands Württemberg, Angelika Moser, bei der Vertragsunterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

(zg) Wenn Post vom Amt kommt, haben blinde und sehbehinderte Menschen oftmals ein Problem. Denn lesen können sie diese meistens nicht selbst. Stattdessen sind sie auf andere Menschen angewiesen, die ihnen die Briefe vorlesen. Damit ist jetzt Schluss, denn ab sofort können Bescheide und andere Dokumente des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bei Bedarf als Großdruck, Audiodatei und auch in Brailleschrift zugestellt werden.

Die sogenannte Brailleschrift besteht aus Punktmustern, die mit den Fingerspitzen als Erhöhungen zu ertasten sind. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe ohne fremde Hilfe zu ermöglichen“, erklärt der kommunale Behindertenbeauftragte Patrick Alberti. Möglich macht das eine Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V., der die Bearbeitung und die Umwandlung der Dokumente für das Landratsamt übernimmt. Die Vertragsunterzeichnung fand kürzlich gemeinsam mit der Vorsitzenden Angelika Moser und dem Geschäftsführer Winfried Specht in den Räumen des Verbands in Stuttgart statt. Die Vereinbarung umfasst auch einen besonders hohen Schutz personenbezogener Daten.

„Die Übermittlung der Dokumente erfolgt verschlüsselt und es sind strenge Datenschutzmaßnahmen vereinbart worden“, versichert Alberti. Die barrierefreien Dokumente sind eine Serviceleistung des Landratsamts und richten sich an alle Menschen, die aufgrund einer Sehbehinderung eine Alternative zum herkömmlichen Brief benötigen. Wer seine Bescheide in Zukunft barrierefreie bekommen möchte, muss das dem betreffenden Amt mitteilen. Den Bedarf kann man beispielsweise durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder durch ein ärztliches Attest nachweisen. Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die barrierefreien Dokumente ersetzen nicht den offiziellen Bescheid – dieser wird nach wie vor zugestellt. Denn er ist momentan die einzig rechtssichere und damit gesetzlich vorgeschriebene Art der Zustellung. „Wir sind dennoch davon überzeugt, dass dieses Angebot für viele Menschen mit Sehbehinderungen hilfreich sein wird und sind schon ganz gespannt, wie viele Menschen diesen Service in Zukunft nutzen werden“, freut sich der kommunale Behindertenbeauftragte.

Quelle: Silke Hartmann

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