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Bausparkassen wollen Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss einführen

3. November 2016 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Abmahnung der LBS Landesbausparkasse Südwest

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Die Bausparkasse begründet in Anlehnung an die neuen Musterbedingungen der Branche vom 21.03.2016 ein neues Kündigungsrecht, das die Bausparkasse auch dann zur Kündigung berechtigen soll, wenn Verbraucher noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen haben.

Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale zur Not auch gerichtlich klären lassen, dass die Bausparkasse in ihren Bedingungen keine Klausel einführen darf, die sie zur Kündigung laufender Verträge berechtigt, solange Bausparer noch einen Darlehensanspruch aus diesen Verträgen ableiten können. „Das neue Kündigungsrecht ist wohl eine Reaktion auf entsprechende Versäumnisse der Branche in der Vergangenheit, Kündigungsrechte zu regeln“, sagt Nauhauser. Die Bausparkassen sind seit Jahren mit Klagen ihrer Kunden konfrontiert, die gegen eine Kündigung ihrer Bausparkasse gerichtlich vorgehen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen werden weitere Abmahnungen, auch gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, vorbereitet.

Anzeige Swopper„Die Beschwerden von Verbrauchern zum Verhalten der Bausparkassen reißen weiterhin nicht ab“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, anlässlich der heutigen Veranstaltung „Verbraucherinteressen beim Bausparen in der Niedrigzinsphase“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Verbraucherzentrale hat daher ihr umfangreiches Informationspaket für Verbraucher aktualisiert.

Verbraucherinformation und Musterbriefe im Internet:

http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/bausparkassen

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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