(zg) Ab dem 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege.
Sollten Eltern für ihr ein- oder zweijähriges Kind einen Betreuungsplatz benötigen, ist es erforderlich, dies rechtzeitig, mindestens sechs Monate vorher, dem Amt für Bildung, Familie und Kultur schriftlich mitzuteilen.
Der entsprechende Erhebungsbogen ist auf der Internetseite unter www.sinsheim.de, Bildung & Soziales, Kindertageseinrichtungen, zu finden. Auch ist dieser beim Amt für Bildung, Familie und Kultur sowie den Kindertageseinrichtungen und Verwaltungsstellen der Stadtteile erhältlich.
Sofern Eltern bereits schriftlich einen Betreuungsplatz bestätigt bekommen haben, ist diese Mitteilung nicht mehr erforderlich. Es ist zu beachten, dass eine unverbindliche Vormerkung in einer Kindertageseinrichtung nicht ausreichend ist.
Für Rückfragen steht das Amt für Bildung, Familie und Kultur unter der Tel. Nr. 07261 404-159 gerne zur Verfügung.
Quelle: Stadt Sinsheim