(zg) Anlässlich der vom 25.09.2015 Sitzung des Bundesrates zur Erbschaftsteuer appelliert der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) an die Politik, ein einfaches, transparentes und rechtssicheres Verfahren zur Bestimmung des begünstigten Vermögens zu finden. „Vor allem bei der Lohnsummenregel gibt es noch Verbesserungsbedarf“, sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Das Handwerk bezweifelt, dass Betriebsvermögen immer klar in Mittel, die der Betrieb für seine eigentliche Tätigkeit benötigt und Mittel, die ohne Beeinträchtigung der betrieblichen Tätigkeit entnommen werden können, unterteilbar ist. „Da Letztere nicht begünstigt vererbt oder verschenkt werden können, wird es zu Einsprüchen und Klagen kommen. Hier ist eine einfache und transparente Regelung vonnöten“, fordert Reichhold.
Sorge bereitet dem Handwerk aber auch die Reform der Lohnsummenregel: „Nachdem bei kleineren Betrieben bereits der unerwartete Ausfall eines Mitarbeiters dafür sorgen kann, dass Grenzwerte unterschritten und Nachzahlungen fällig werden, sind die geplanten Erleichterungen für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern ein Schritt in die richtige Richtung,“ lobt Reichhold. Allerdings falle die Senkung der Grenze, ab der ein Betrieb seine Lohnsumme nachweisen müsse, zu rigoros aus. Von 20 auf drei Beschäftigte zu gehen bedeute, rund 90 Prozent der Handwerksbetriebe in eine massive bürokratische Pflicht zu nehmen. „Viele ältere Handwerksmeister haben so schon Probleme, einen Nachfolger für ihren Betrieb zu finden. Der Gesetzgeber sollte daher auf abschreckende Regelungen soweit wie möglich verzichten“, sagte Reichhold, der hier für eine Grenze von sieben Mitarbeitern plädiert. Auch eine Berechnung des Personals nach Vollzeitstellen statt nach Köpfen wäre hilfreich und würde Betriebe mit hohem Teilzeitanteil nicht diskriminieren.
Quelle: Jens Nusser