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Bei Widerspruch Kündigung? DWS erfolgreich abgemahnt

26. Februar 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Im November 2017 wurden Verbraucher, die bei der DWS (Deutschen Asset Management Investment GmbH) einen Riester Fondssparplan DWS TopRente sowie DWS RiesterRente Premium abgeschlossen hatten, über anstehende AGB-Änderungen informiert. Wer der Änderung widersprach, wurde von der DWS mit einem Schreiben unter Druck gesetzt. Dieses Vorgehen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt.

Anlass der Abmahnung waren Verbraucherbeschwerden bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Konkret ging es um eine Klausel, mit der die DWS die Vertriebsprovisionen einbehalten wollte, die Verbrauchern dem Gesetz nach zustünden.

Verbrauchern, die der Änderung der AGB widersprachen, schickte die DWS ein „Serviceblatt“ mit der Bitte um Rücksendung und Unterschrift. Verbraucher konnten hier nur ankreuzen, dass sie die neuen AGB akzeptieren oder aber dass sie die Übertragung des Altersvorsorgevertrags auf einen neuen Anbieter beauftragen. Andere Alternativen waren nicht vorgesehen. Damit übte die DWS nach Auffassung der Verbraucherzentrale in unzulässiger Weise Druck auf ihre Kunden aus. „Verbraucher, die einen langfristigen Sparvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen haben, können nicht alternativlos dazu gezwungen werden, neue Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder sich einen neuen Anbieter zu suchen“, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Möglichkeit, den Widerspruch aufrecht zu erhalten, verschwieg die Bank in ihrem Schreiben. Die Verbraucherzentrale mahnte die DWS wegen Irreführung und unzulässiger aggressiver geschäftlicher Handlung ab, die DWS gab eine Unterlassungserklärung ab.

„Die jüngsten Fälle zeigen erneut, dass es höchste Zeit ist, Verbrauchern eine echte Alternative zur privaten Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen: Ein Basisprodukt, das ohne Wenn und Aber ausschließlich an ihren Interessen ausgerichtet ist“, fordert Nauhauser.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt in einem Argumentationspapier die Grundlagen für diese Alternative vor: Ein staatlicher Vorsorgefonds, welcher die umlagefinanzierte Rente um eine höchst effiziente kapitalgedeckte Rente ergänzt. Das Prinzip ist einfach und in anderen europäischen Staaten schon lange etabliert. Für die Altersvorsorge investieren Verbraucher freiwillig Beiträge in einen staatlichen Pensionsfonds. Dieser Pensionsfonds ist dabei ausschließlich den Anlageinteressen der Beitragszahler verpflichtet. Es fallen keine Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen an. Die Management- und Verwaltungskosten betragen nur ein Zwanzigstel des im Finanzvertrieb sonst üblichen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Vorsorgefonds erstmals 2011 gefordert. Fragen und Antworten hat sie hier zur Verfügung gestellt.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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