„Heimtiere sind zwar für Kinder eine gute Möglichkeit, ganz konkret zu lernen, was es bedeutet, Verantwortung für ein Lebewesen zu übernehmen. Dieser Verantwortung für ein Heimtier müssen sich aber alle Familienmitglieder bewusst sein. Wer Tiere zu Weihnachten verschenken will, sollte sich zuvor gut überlegen, welche Tierart sich für den vorgesehenen Zweck eignet und bedenken, dass eine dauerhafte, tierschutzgerechte Unterbringung und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren gewährleistet sein sollte. Grundsätzlich sollte man Tiere nur verschenken, wenn man sich vorher mit der künftigen Tierhalterin oder dem künftigen Tierhalter darüber verständigt hat, dass die Tiere tatsächlich willkommen sind und die Voraussetzungen für die Haltung vorliegen“, sagte der auch für den Tierschutz zuständige Verbraucherminister Alexander Bonde am Montag in Stuttgart.
Jungtiere können noch erheblich wachsen – und oft sehr alt werden
Viele Tiere könnten ein sehr hohes Alter erreichen, so dass auf lange Zeit eine ordnungsgemäße Versorgung sichergestellt sein müsse. „Alle Tiere brauchen über ihre ganze Lebenszeit eine artgerechte Unterbringung, viele der im Handel angebotenen Käfige oder Behältnisse sind zu klein. So wird zum Beispiel die Endgröße von ausgewachsenen Reptilien oder Fischen häufig unterschätzt.“ Sozial lebende Tiere brauchten außerdem Kontakt zu Artgenossen, so der Minister weiter. Dies gelte zum Beispiel für leider immer noch vielfach einzeln gehaltene Tiere wie Sittiche und Papageienvögel, die meisten anderen Vögel sowie für Kaninchen oder Meerschweinchen.
Freude an geschenkten Tieren ist nicht immer von langer Dauer
„Bundesweit werden jedes Jahr Heimtiere gerade nach den Feiertagen vermehrt aufgefunden oder in Tierheimen abgegeben, weil die Besitzer nach kurzer Zeit kein Interesse mehr an ihnen haben“, so Bonde. Dies betreffe zunehmend auch exotische Tiere wie Schildkröten, Schlangen und Echsen. Viele dieser Tiere seien zudem wegen Haltungs- oder Fütterungsfehlern krank. Tierschutzorganisationen beklagten außerdem, dass verantwortungslose Tierhalter in der Urlaubs- und Ferienzeit immer wieder Tiere aussetzen.
Zum Wohl der Tiere langfristig planen
Vor dem Kauf eines Tieres sollte jeder überlegen, ob die Bedürfnisse des Heimtieres nach artgerechter Unterbringung und Ernährung sowie regelmäßiger Pflege erfüllt werden können. Auch die Betreuung im Urlaubs- und Krankheitsfall sei sicherzustellen. „Man darf nicht übersehen, dass die Anschaffungskosten für Tiere häufig nur einen Bruchteil der gesamten Kosten ausmachen. Dazu kommen beispielsweise noch Unterbringung, Futter, Pflege, Tierarzt und Tierversicherung“, erläuterte der Verbraucherminister. Besonders bei Aquarien- und Terrarientieren seien auch die Kosten für Technik und Strombedarf nicht zu unterschätzen.
Hintergrundinformationen:
Ein Merkblatt zur Haltung von Kaninchen ist auf der Homepage des Ministeriums unter http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/Kaninchenmerkblatt.pdf abrufbar. Weitere Informationen und Ratschläge zu artgerechter Tierhaltung sind über Tierschutzorganisationen, Zoofachhandel, Kleintierzuchtvereine, Heimtierzüchter und praktische Tierärzte erhältlich.
Wirbeltiere dürfen an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg