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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung NBH

25. Februar 2017 | Das Neueste, Neckarbischofsheim

(zg) Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim hat am 14.02.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bitzwiesen“, 2. Änderung mit seinen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Bebauungsplanänderung wird die planungsrechtliche Grundlage für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Bitzwiesen“ geschaffen. Das Plangebiet umfasst vollumfänglich die Flurstücke 791 und 822 sowie teilumfänglich die Flurstücke 821 sowie 12539 der Gemarkung Neckarbischofsheim. Die Abgrenzung ist dem nachfolgend abgebildeten Lageplan zu entnehmen. Die Größe des Erweiterungsbereiches beträgt ca. 0,35 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften wird mit Textteil und Begründung in der Zeit vom 06.03. bis zum 07.04.2017 im Rathaus, Zimmer 1 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind umweltbezogene Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Anzeige SwopperFolgende umweltbezogenen Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Wohn- und Erholungsfunktionen, Lärmimmissionen), Tiere und Pflanzen (Schutzgebiete, Habitatstrukturen, artenschutzrechtliche Aspekte), Boden (Versiegelungen, Vorbelastungen, Untergrund und Bodenaufbau), Wasser (Grundwasser, Versickerung), Klima/Luft (Lokalklima, Kaltluft- und Frischluftproduktion, Immissionsbelastung), Landschaft und Landschaftsbild (Fernwirkung), Kultur- und sonstige Sachgüter (Denkmalschutz), Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

  • Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26 zu möglichen Beeinträchtigungen des Kulturdenkmals „Altes Schloss Neckarbischofsheim“.
  • Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis/Wasserrechtsamt zum Umgang mit Oberflächenwasser, Schmutzwasser sowie Hochwasser.
  • Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis/Untere Naturschutzbehörde zur Durchführung der Umweltprüfung sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim, Zimmer 1 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Neckarbischofsheim, den 20.02.2017

Tanja Grether (Bürgermeisterin)

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