(zg) Ich wohne in Sinsheim in der Kurpfalzstraße. Im Juli 2012 habe ich mit der AVR Energie GmbH in Sinsheim einen Vorvertrag über die Lieferung von Wärme durch das neu zu verlegende Fernwärmenetz abgeschlossen. Nach einer schriftlichen Anfrage teilte mir die AVR mit, dass ihre Planungsarbeiten gezeigt haben, dass in dem Bereich der Kurpfalzstraße eine Verlegung der Fernwärmeheizung in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird. Im hiesigen Gebiet sind aktuell noch nicht ausreichend Wärmeabnehmer vorhanden. Die AVR bezieht sich auf eine Klausel im Vertrag, nach dem sie zum Anschluss- und Wärmelieferungsvertrag nicht verpflichtet ist, wenn dem Anschluss des Versorgungsobjekts wesentliche und technische Hindernisse entgegenstehen, so dass der AVR ein wirtschaftlicher Betrieb des Projekts nicht möglich ist.
Meine Heizungsanlage ist über dreißig Jahre alt. Ebenso alt dürften die Heizungen der anderen Häuser in der Kurpfalzstraße und Umgebung sein, die Anfang der 1980-er Jahre erbaut wurden. Bei zu geringer Nachfrage wird die AVR in Sinsheim-Ost überhaupt keine weitere durchaus aufwendige und kostspielige Fernwärmeleitung verlegen. Also sollten sich interessierte Bewohner in Sinsheim-Ost bei der AVR Energie – Kundenberatung, Tel.: 07261/931-252 oder Postfach 1164 – 74871 Sinsheim, melden. Alternativ dazu bleibt nur die Kündigung des Vorvertrages und die Erneuerung der herkömmlichen Ölheizung übrig. Es wäre bürger- und kundenfreundlich, wenn die AVR ihre Planungen in diesem Bereich öffentlich machen würden.
Adolf Skrobanek