Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,
wir reden viel im Parlament, aber eigentlich sind wir der Gesetzgeber. Gesetze schreiben sich nicht, während wir im Plenum sitzen, das ist also einer der Gründe, warum nicht immer alle da sind. Aber das zu begründen, habe ich fast schon aufgegeben.
In dieser Woche konnten wir das Gesetzgebungsverfahren zum Freizügigkeitsgesetz/EU abschließen, für das ich in der SPD-Fraktion als Berichterstatter zuständig war. Da geht es unter anderem darum, dass britische Staatsangehörige nicht ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren, wenn Großbritannien aus der EU ausscheidet. Umgekehrt wird beispielsweise gesichert, dass deutsche Studierende während eines Studienaufenthaltes in Großbritannien weiter Bafög beziehen können. Außerdem liegt seit sage und schreibe sechzehn Jahren eine Richtlinie der EU zur Freizügigkeit unter anderem von Familienangehörigen von EU-BürgerInnen vor. Diese kann bei uns erst in Kraft treten, wenn wir sie in nationales Recht übertragen. Dazu klagt Europa schon gegen Deutschland und so war es mehr als höchste Eisenbahn, dass wir endlich tätig werden.
In der Regel werden Gesetze nicht in Abgeordnetenbüros geschrieben, vor allem dann nicht, wenn man die Regierung stellt. Die Vorgaben kommen von den Abgeordneten und die Basis dafür ist, was wir in Regierungsprogrammen zusammentragen und dann in Koalitionsverträgen durchsetzen können. Für die Umsetzung braucht es Ministerien und ergänzend ein waches Auge von Verbänden und aus der Wissenschaft. Letzteres könnte man Lobbyismus nennen, doch ohne diesen geht es zum Teil gar nicht und wenn er sich etwa für die Belange von Menschen einsetzt, die von Menschenhandel betroffen sind, ist er mir sogar sehr recht.
Ein erster Entwurf nennt sich Referentenentwurf aus dem federführenden Ministerium. Schon hierzu gehen Stellungnahmen von außen ein. Und idealerweise kann schon hier im Hintergrund eine Abstimmung auch mit uns Parlamentariern erfolgen, damit man schon etwas abräumen kann, was in der Verhandlung mit dem Koalitionspartner vielleicht schwieriger durchzusetzen wäre. Das Innenministerium ist allerdings CSU-geführt und die beteiligen uns als Koalitionspartner erst gar nicht. Auf der Basis des Referentenentwurfs beraten die Ministerien soweit, dass daraus ein Gesetzentwurf wird, der dann vom Kabinett verabschiedet wird.
Dann beginnt das parlamentarische Verfahren. Das bedeutet lesen, lesen, lesen, intern beraten, zwei Debattenrunden im Parlament und in sogenannten Berichterstattergesprächen mit dem Koalitionspartner. In meinem Büro unterstützt mich dabei ein Mitarbeiter, in der Fraktion ein juristischer Referent, zusätzlich nutzen wir Kontakte auch in „unsere“ Ministerien, in diesem Fall das für Justiz, damit wir nach Möglichkeit nichts übersehen, und zu ExpertInnen von außen.
Hier findet Ihr meine Rede zum Freizügigkeitsgesetz: https://dbtg.tv/fvid/7476519
Außerdem habe ich diese Woche auch zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gesprochen. Die komplette Rede ist hier zu finden: https://dbtg.tv/fvid/7475357
Herzliche Grüße
Ihr/Euer Lars Castellucci