(zg) Der Bundesrat berät das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Berufsbildung (BBiMoG) über die Einführung der neuen Fortbildungsstufenbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Bereits im Sommer stand das Gesetz auf der Tagesordnung, wurde aber – auch wegen Bedenken der baden-württembergischen Kultus- und Wissenschaftsministerien – zunächst wieder an das Bundesbildungsministerium zurück verwiesen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) befürwortet die neuen Bezeichnungen, da sie ein wichtiger Meilenstein für die Sichtbarmachung der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung seien.
„Die neuen Bezeichnungen sind ein wichtiges Signal an junge Menschen und deren Eltern. Für sie wird so deutlicher, dass sich Handwerksmeisterinnen und -meister auf dem Qualifikationsniveau akademischer Bachelorabsolventen befinden. Außerdem ist die internationale Vergleichbarkeit und Verwertbarkeit von Berufsabschlüssen so besser möglich“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Befürchtungen der Hochschulen, dass mit den Bezeichnungen eine Verwechslungsgefahr mit rein akademischen Titeln entsteht, teilt das baden-württembergische Handwerk nicht. Reichhold: „Durch den Zusatz `Professional` werden Verwechslungen mit akademischen Graden ausdrücklich vermieden. Die Einrichtung eines Vermittlungsausschusses zur Findung neuer Bezeichnungen, wie es der Kulturausschuss empfiehlt, lehnen wir ausdrücklich ab. Auch hat die jüngste Vergangenheit gezeigt, dass keine besseren Bezeichnungen gefunden werden konnten. Wir erwarten von der Landesregierung, der vorliegenden Fassung zuzustimmen und ein Vermittlungsverfahren abzulehnen.“
Das BBimoG hat zum Ziel, die duale berufliche Bildung zu stärken und mehr jungen Menschen die Attraktivität einer dualen beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. Vorrangiges Ziel der Novelle ist damit die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potenziellen Auszubildenden und Betrieben. Der „Bachelor Professional“ entspricht dem Meister und der „Master Professional“ dem Betriebswirt des Handwerks.
Quelle: Marion Buchheit