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Berufsbezeichnungen: Handwerk erwartet Zustimmung auch im Bundesrat

28. Oktober 2019 | Das Neueste, Gewerbe

(zg) Der Bundestag stimmt heute über das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) ab. Darin geht es unter anderem um neue Abschlussbezeichnungen für die drei beruflichen Fortbildungsstufen Geselle, Meister und weitergebildete Meister. Zusätzlich zum klassischen Berufsabschluss sollen die Bezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“ für Gesellenabschlüsse, „Bachelor Professional“ für Meisterausbildungen und „Master Professional“ etwa für Betriebswirte des Handwerks genutzt werden dürfen. Der Bundesrat hatte das Gesetz – auch auf Betreiben der baden-württembergischen Ministerien für Kultus und Wissenschaft – zur Prüfung von alternativen Bezeichnungen Ende Juni an das Bundesbildungsministerium zurückverwiesen. Dies hatte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) kritisiert.

Wir sind froh, dass die drei beruflichen Fortbildungsstufen nun im Gesetz verankert und die ursprünglich vorgesehenen einheitlichen und eigenständigen Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ übernommen werden. Diese machen deutlich, dass sich die Ausbildung zum Handwerksmeister auf Augenhöhe mit akademischen Bachelorabsolventen befindet. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem noch langen Weg zur gleichwertigen Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung“, sagt BWHT-Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel. 

Außerdem soll so eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen erreicht werden. Gleichzeitig werden durch den Zusatz „Professional“ Verwechslungen mit akademischen Graden vermieden. Auch der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hatte die gewählten Bezeichnungen empfohlen.

„Entscheidend ist, dass die etablierte und international mit hoher Wertschätzung belegte Qualifikationsbezeichnung „Meister im Handwerk“ durch die Stufe „Bachelor Professional“ ergänzt und keinesfalls verdrängt wird. Wir erwarten, dass die Landesregierung das Gesetz und insbesondere die vorgesehenen Berufsbezeichnungen so unterstützt und im Bundesrat ihre Zustimmung gibt“, fordert Vogel abschließend.

Quelle: Marion Buchheit

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