- Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim nimmt die Konzeption „Sinsheimer Erlebnisregion – Der Norden des Südens“ für die touristische Vermarktung zur Kenntnis und stimmt der Beteiligung an der Kooperation mit der Stadt Sinsheim zu.
- Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt der Aufnahme eines Kommunalkredits in Höhe von 500.000,00 € zu und ermächtigt gleichzeitig die Verwaltung, den Kredit zu den günstigsten Konditionen bei der L-Bank aufzunehmen.
- Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt dem Ausgleich des Defizits aus dem Schwimmbadbetrieb 2016 im August-Schütz-Freibad des Turnvereins Neckarbischofsheim in Höhe von 16.335,33 € zu.
- Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt zu, dass die Stadträte Hans-Peter Jelinek und Thomas Mayer für die Zeit ab dem 24. September 2017 zu Mitgliedern des Gutachterausschusses des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt bestellt werden.
- Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt der Erweiterung des Kindergartens Neckarbischofsheim um eine weitere Krippengruppe sowie dem Umzug der bestehenden altersgemischten Gruppe in die Wohnmodule an der ehemaligen Grundschule zu.
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht-öffentlichen
Gemeinderatsitzung am 14.03.2017
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt dem Abschluss eines Änderungsvertrages mit Frau Sonja Guthörle ab dem 01. April 2017 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12,00 Std. zu.
- Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Technik, Natur und Umwelt vom 04. April 2017
Bürgermeisterin Tanja Grether gibt die folgenden Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Technik, Natur und Umwelt vom 04.04.2017 bekannt:
Der Ausschuss für Technik, Natur und Umwelt erteilt sein Einvernehmen
– zum Antrag auf Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 14016, Amselstr. 5, 74924 Neckarbischofsheim.
– zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 10958, Buchenstr. 19, 74924 Neckarbischofsheim.
– zum Antrag auf Neubau eines Gartengerätehauses sowie zu den Abweichungen zum Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, Dachfarbe und den Grundflächen- und Traufhöhenüberschreitungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 13777/3, Hebelstr. 12, 74924 Neckarbischofsheim.
Ebenso wurde beschlossen, einen Stromverteilerschrank im Stadtteil Untergimpern durch die EnBW zum Preis von ca. 4.800,00 € aufstellen zu lassen.