Ausnahmeregelungen für Handwerk noch unklar
(zg) „Bitter, dass nun Fahrverbote für Euro 4-Fahrzeuge beschlossene Sache sind. Hier hätten Politik und Hersteller längst eine Lösung zur Nachrüstung liefern müssen. Die Leidtragenden sind Handwerker, Pendler und Anwohner. Zumindest scheint vorerst kein Verbot für Euro 5-Diesel geplant zu sein“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold zum heute vorgestellten Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung zur Luftreinhaltung.
„Entscheidend ist jetzt die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen für Handwerker. Unbürokratisch, alltagstauglich und langfristig müssen diese sein. Die langen Investitionszyklen für Fahrzeuge im Handwerk von mindestens acht Jahren müssen in jedem Fall berücksichtigt werden“, so Reichhold. Eine Geltungsdauer von nur vier Jahren, wie zuletzt diskutiert, gehe schlicht an der Realität vorbei.
Außerdem müsse auch an die Kunden von Handwerksbetrieben gedacht werden. Die Verhältnismäßigkeit müsse insbesondere für KfZ-Betriebe gelten. Diese müssen schließlich auch innerhalb der Fahrverbotszone für Kunden mit Euro 4-Diesel erreichbar sein. Reichhold: „Sonst käme es zu absurden Situationen, wenn beispielsweise ein Kunde mit einem älteren Fahrzeug nicht einfahren dürfte, um sein Auto nachrüsten zu lassen.“
„Völlig unverständlich sind für uns die Versäumnisse der Politik und der Automobilindustrie bei dem Thema Nachrüstung. Für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen gibt es riesige Minderungspotentiale. Dass diese Methode funktioniert, zeigen nicht zuletzt die Ergebnisse der Testreihe des ADAC Württemberg. Trotzdem gibt es bis heute weder eine gesetzliche Grundlage noch eine serienreife Lösung“, so Reichhold.
Quelle: Marion Buchheit