Abstandsregeln und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden
(zg) Ab sofort sind in den Einrichtungen der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim wieder Besucher erlaubt – allerdings vorerst unter Einschränkungen. Der Klinikverbund folgt damit einer Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums.
In den vier GRN-Kliniken dürfen Patienten einmal am Tag von einer zuvor festgelegen Bezugsperson Besuch empfangen. Die Regelung gilt allerdings erst ab dem 4. Tag eines stationären Aufenthalts und ist an strikte Vorsichtsmaßnahmen geknüpft. „Wir möchten mit dieser einschränkenden Regelung sicherstellen, dass nicht mit einem Mal zu viele Besucher durchs Haus laufen“, begründet GRN-Geschäftsführer Rüdiger Burger die zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen. Oberste Prämisse sei es weiterhin, Patienten und Mitarbeiter vor Infektionen mit Covid 19 zu schützen. „Sofern die Zahlen der Infizierten niedrig bleiben, können Besuche bald sicher auch vor dem 4. stationären Tag ermöglicht werden“, stellt Burger in Aussicht.
Eingangskontrollen und Abstandsregeln
Zusätzlich gibt es in den vier Kliniken Eingangskontrollen. Dabei werden unter anderem Kontaktdaten abgefragt und Besucher sind in der Pflicht, Erkältungsanzeichen sowie Fieber per Unterschrift auszuschließen. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln müssen eingehalten werden, es besteht eine Mundschutzpflicht und verpflichtende Händedesinfektion. Darüber hinaus darf sich pro Zimmer neben den Patienten maximal ein Besucher aufhalten.
Die gelockerte Besuchsregelung betrifft nicht Corona-Patienten, die generell keine Besuche empfangen dürfen. Für Patienten, die im Sterben liegen, Palliativpatienten und Väter, die bei der Geburt ihrer Kinder dabei sein möchten, gelten die ohnehin schon bestehenden Ausnahmeregelungen weiter.
Besuchsregeln in Senioren- und Betreuungszentren
In den Senioren- und Betreuungszentren darf jeder Bewohner höchstens zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich nicht krank fühlen, keine Erkältungszeichen verspüren und keinen Kontakt zu erkrankten Personen haben. Die Besuchszeit ist auf 30 Minuten begrenzt, wobei unbedingt der vorgegebene Mindestabstand einzuhalten ist. Zudem ist jeder Besuch vorher im Sekretariat der Heimleitung anzumelden. Einem unangekündigten und vorab nicht genehmigten Besuch wird der Einlass verwehrt.
„Wir sind sehr froh und erleichtert, dass wir endlich wieder Besuche ermöglichen können, wenn auch mit Auflagen. Sowohl für Patienten als auch für An-gehörige war die Phase des Besuchsverbot mit erheblichen Einschränkungen und Entbehrungen verbunden. Gerade in einer so außergewöhnlichen Lebenslage ist es vielen verständlicherweise ein Bedürfnis, ihren engsten Verwandten beizustehen“, sagt Rüdiger Burger, Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH. „Dass das jetzt wieder möglich ist“, so der Geschäftsführer, „ist ein bedeutender Schritt in Richtung Normalität. Dennoch kommen wir nicht umher, auch weiterhin die vorgeschriebenen und notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten.“
Am 6. Mai hatten sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte bezüglich der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie in Deutschland geeinigt. Unter anderem sollten „wiederkehrende Besuche durch eine ausgewählte Person in Krankenhäusern und Pflegeheimen“ möglich sein. Unter Auflagen konkretisiert wurde diese Regelung am 14. Mai.
Quelle: Frauke Sievers