Pflicht gemäß Landesverordnung
(zg) Die aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg verpflichtet bestimmte Einrichtungen und Betriebe zur Datenerhebung, um eine eventuell nötige Verfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Auf Grundlage dieser Verordnung ist auch die Stadtbibliothek verpflichtet, Besucherdaten zu erheben.
Besucher, die einen Bibliotheksausweis besitzen, werden über diesen erfasst, checken mit dem Ausweis in die Bibliothek ein und beim Verlassen wieder aus. Auf diesem Weg wird verhindert, dass sich lange Schlangen bilden. Wer keinen Ausweis hat, wird gebeten, vor Ort seine Daten schriftlich zu hinterlegen. Die Datenerhebung erfolgt aufgrund und entsprechend §6 CoronaVO. Die Daten werden 4 Wochen gespeichert und anschließend gelöscht. Sie werden nur auf Verlangen an die zuständige Behörde weitergegeben, unbefugte Dritte erlangen keine Kenntnis von den Daten. Die Coronaverordnung verpflichtet die Stadtbibliothek, nur Personen Zutritt zu gewähren, die ihre Daten hinterlegen.
Wer seine Daten nicht abgeben und nicht registriert werden, aber dennoch Medien entleihen möchte, dem steht weiterhin die Windfangausleihe zur Verfügung. Ausleihwünsche können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Anschließend wird ein Termin vereinbart und die Medien können kontaktlos abgeholt werden. Die Rückgabe ist ebenfalls kontaktlos über die Rückgabeklappe möglich. Hierfür ist kein Zutritt zur Bibliothek und folglich auch keine Besucherdatenerfassung nötig.
Alle Informationen zur Bibliothek finden sich auch auf der Homepage http://www.stadtbibliothek-sinsheim.de
Quelle: Stadt Sinsheim