(zg) Das Ordnungsamt bittet die Bevölkerung Stadttauben nicht zu füttern, da durch regelmäßige Fütterung nicht nur die Standorttreue, sondern auch die Brutfreudigkeit der Tiere stark gefördert wird.
Da vier bis sechs Bruten jährlich keine Seltenheit sind, vergrößern sich kleine Taubenschwärme in kurzer Zeit auf das Mehrfache und verursachen Schmutz sowie Lärm- und Geruchsbelästigungen. Hauseigentümern wird dringend empfohlen, den Nestbau an Gebäuden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern, weil die Nester in der Regel von Milben, Zecken und anderen Schädlingen befallen sind und sich auf diese Weise auch gesundheitliche Gefahren für Menschen ergeben können.
Das Füttern von Stadttauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen ist aufgrund der Polizeiverordnung der Stadt Sinsheim untersagt. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Quelle: Stadt Sinsheim