Preise bleiben stabil Motorsägenschein erforderlich
(zg) Jedes Jahr im Herbst startet das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises den Holzeinschlag in den heimischen Wäldern – und damit auch die Brennholzsaison. Die Preise für die verschiedenen Brennholzsortimente haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. So kostet der Festmeter Buche „Brennholz lang“ im Staatswald weiterhin 57 Euro. Andere Holzarten können dieses Jahr außerhalb der Ballungsräume auch zu einem reduzierten Preis angeboten werden.
Brennholz wird wieder über die jeweils zuständigen Revierförster vor Ort abgegeben. Im Staatswald ist bereits in mehreren Revieren die Online-Bestellung über www.forstbw.de<http://www.forstbw.de> (Rubrik Produkte und Dienstleistungen -> Holz) möglich. Wegen der hohen Nachfrage kann es allerdings zu Verzögerungen bei der Vergabe bis ins Winterhalbjahr 2017/2018 kommen.
Angeboten wird das sogenannte „Brennholz lang“ oder „Polterholz“. Es besteht in der Regel aus schwächeren Baumstämmen in Längen zwischen 3 und 10 Metern, die bereits an den Waldweg vorgezogen wurden, wo es weiter aufgearbeitet werden kann. Neben diesem Hauptsortiment gibt es noch den „Reisschlag“ oder „Schlagraum“. Hierbei handelt es sich um Gipfel- und Restholz, das beim Stammholzeinschlag in der Fläche verbleibt. Dieses Holz kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei aber nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Im Rheintal ist dieses Sortiment nur noch in Ausnahmefällen verfügbar, so dass hier überwiegend Polterholz angeboten wird.
Das Kreisforstamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass beim Brennholzmachen der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich sind. Der ent-sprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz. Daneben sind weitere Bestimmungen zu beachten, beispielsweise die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl oder die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Der Betrieb der Motorsäge mit herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl ist in den zertifizierten Wäldern nicht mehr zulässig.
Alle für die Aufarbeitung geltenden Regeln sind auf einem Merkblatt zusammengefasst und werden mit der Brennholzbestellung anerkannt. Dieses und weitere Informationen zum Thema findet man auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de<http://www.rhein-neckar-kreis.de>.
Quelle: Silke Hartmann