(zg) Zu den von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Oskar Vogel:
„Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist wohl angesichts der weiter hohen Infektionszahlen nicht zu vermeiden. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, aber auch um die hohen Quarantäneausfälle in den Betrieben zu verringern – viele sind bereits jetzt in ihrer Arbeitsfähigkeit stark beeinträchtigt. Gleichwohl trifft dieser Schritt die betroffenen Handwerksbetriebe im Land sehr hart. Besonders, weil die Ende Oktober zugesagten November-Hilfen zur Kompensierung des Umsatzausfalles noch immer nicht fließen. Die angekündigten Abschlagszahlungen sind bei weitem nicht ausreichend. Bei allem Verständnis für Komplexität der Sachlage – wenn Betriebe erst zahlungsunfähig sind, ist es zu spät für Hilfsgelder.
Ebenfalls problematisch: Die mittelbar betroffenen Handwerksbetriebe – beispielsweise Lieferanten für die Gastronomie, Gebäudereiniger oder Textilpflege – können die Unterstützung wegen der zu hohen Grenze von 80 Prozent Umsatzausfall häufig gar nicht in Anspruch nehmen. Für die jetzt angekündigte Fortführung der Hilfen im Dezember muss diese Hürde gesenkt werden. Auch 50 Prozent Umsatzausfall über mehrere Monate sind für einen gesunden Betrieb kaum ohne Unterstützung zu kompensieren.
Nicht hilfreich ist in diesem Zusammenhang, dass der vom Land im Oktober per Gesetz verabschiedete Beteiligungsfonds, mit dem stark von der Krise betroffene Unternehmen stabilisiert werden sollen, offenbar nach wie vor nicht umgesetzt ist. Dies muss schnell passieren.“
Quelle: Marion Buchheit