(zg) Nachdem das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, am 23. April für das Gebiet des Stadtkreises Heidelberg festgestellt hatte, dass die 7-Tages-Inzidenz seit 3 Tagen (oder mehr) über der Inzidenzgrenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag, griff dort wie auch im Rhein-Neckar-Kreis die durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelte sogenannte „Bundesnotbremse“.
„Maßstab für inzidenzabhängige Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz – also sowohl für Lockerungsschritte als auch für weitere Verschärfungen beim Überschreiten der Inzidenzwerte von 150 und 165 – sind seitdem die veröffentlichten Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI)“, informiert die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss. Die RKI-Daten werden allerdings immer erst im Rückblick, also am Tag nach den durch das Landesgesundheitsamt (LGA) vorgelegten Zahlen veröffentlicht. Eine Besonderheit gibt es zudem bezüglich der Zählweise der für die Aufhebung der Bundesnotbremse notwendigen Tage, an denen der Inzidenzwert die 100er-Grenze unterschritten haben muss: Unterschreitet in einem Land- oder Stadtkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen – also Montag bis Samstag – die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen der Bundesnotbremse außer Kraft, heißt es in § 28b des Infektionsschutzgesetzes.
Sonn- und Feiertage werden also nicht mitgezählt, unterbrechen die Zählung jedoch auch nicht. Für die Stadt Heidelberg würde das Folgendes bedeuten: Laut Veröffentlichung des RKI lag der Wert am Samstag, 24. April, mit 99,7 das erste Mal unter 100; am Montag, 26. April, mit 84,2, das zweite Mal (weil der Wert vom Sonntag, 25. April, nicht mitgezählt wird), und am Dienstag, 27. April, lag der Inzidenzwert mit 78,6 den dritten Werktag in Folge unter 100. Sollte die 100er-Grenze also auch am morgigen Mittwoch, 28. April, und am Donnerstag, 29. April, unterschritten werden, wären die fünf Werktage in Folge erreicht. Dies würde noch am selben Tag vom Gesundheitsamt auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Somit würde die Bundesnotbremse ab Samstag, 1. Mai (dem übernächsten Tag nach der Bekanntmachung), in Heidelberg wieder außer Kraft gesetzt. Tritt dieser Fall ein, gelten wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Quelle: Silke Hartmann