Land muss nachjustieren
(zg) „Generell halten wir die jetzt gefundene Lösung für einen gangbaren Weg zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle. Wir hoffen, dass damit wieder Rechtssicherheit geschaffen wird“, kommentierte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold den für morgen (07.07.) erwarteten Bundesratsbeschluss. Allerdings müsse bei den Nachweispflichten das Land nachjustieren.
Der Bundesrat stimmt über eine Verordnung der Bundesregierung ab, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmabfällen vereinfachen und dauerhaft regeln soll. Derartige Abfälle werden dann nicht mehr als gefährlich eingestuft, sie sollen aber überwachungspflichtig sein. Hierzu soll ein Nachweisverfahren eingeführt werden. Die Verordnung eröffnet den Bundesländern einigen Gestaltungsspielraum.
Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf wie auch schon vor dem seit Jahresanfang laufenden Moratorium zusammen mit anderen Abfällen erfolgen. Der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. Dies soll nach Meinung des Handwerks nicht durch Einzelnachweise, sondern durchgehend mit Sammelentsorgungsnachweisen geschehen. In der bisherigen Fassung ist dies nur bis zu einer Grenze von 20 Tonnen Abfall im Jahr möglich. „Dass unsere Forderung nach einem generellen Wegfall der Grenze bei Sammelentsorgung kein Gehör fand, ist ein bitterer Wermutstropfen“, kritisierte Reichhold. Nur in der Begründung der Verordnung werde auf den möglichen Spielraum der Landesbehörden verwiesen.
„Eine Sammelnachweispflicht wäre eine wichtige Erleichterung für die Betriebe und verhindert überbordende Bürokratie“, betonte Reichhold. Denn 20 Tonnen würden schon bei kleinen Betrieben sehr schnell erreicht. Daher hatte der Handwerkstag, wie auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks dafür plädiert, diese Ausnahmemöglichkeiten verbindlich im Verordnungstext für einen bundeseinheitlichen Vollzug zu verankern. Reichhold appellierte an die Landesregierung, die notwendige Flexibilität zu ermöglichen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.