Frist für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen endet am 20. Januar um 18 Uhr
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Parteien, wahlberechtigte Gruppen und Einzelpersonen können noch bis zum 20. Januar, 18:00 Uhr, Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen des Rhein-Neckar-Kreis einreichen. Darauf hat der Kreiswahlleiter im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stefan Hildebrandt, hingewiesen.
Kreiswahlvorschläge müssen bis zu dieser Frist schriftlich bei der jeweils zuständigen Kreiswahlleitung eingehen. Die 54 Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind wie bei den vorangegangenen Bundestagswahlen wieder drei verschiedenen Wahlkreisen zugeordnet: So gehören Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim und Weinheim zum Wahlkreis 274 Heidelberg, der im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heidelberg liegt.
Die Kommunen in Rheinnähe, also Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Schwetzingen, bilden mit weiteren Gemeinden des nördlichen Landkreises Karlsruhe den Wahlkreis 278 Bruchsal-Schwetzingen. Zuständig für die Abwicklung der Wahl ist hier das Landratsamt Karlsruhe.
W E R B U N G
Der Wahlkreis 277 Rhein-Neckar besteht aus den übrigen 34 Kreiskommunen. Die Wahlvorschläge für diesen Wahlkreis sind an die Kreiswahlleitung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg zu adressieren und können während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters auch persönlich abgegeben werden. Hier wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06221 522-1331 gebeten.
Die Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge kann auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abgerufen werden.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar