Stellungnahme von Herrn Dr. Stephan Harbarth MdB, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu:
(zg) „Aus meiner Sicht war die Entscheidung des Bundestages und der Bundesregierung, sich formal nicht dem NPD-Verbotsantrag des Bundesrates anzuschließen, richtig.
Ja, die NPD ist eine Partei mit einer widerwärtigen Propaganda und Programmatik. Aber sie ist auch eine Partei, die nach den letzten Wahlen ohnehin im Niedergang begriffen ist, so dass sich durchaus die Frage stellt, ob ihre glücklicherweise schwindende Bedeutung das scharfe Schwert des Parteienverbots rechtfertigt.
Die Frage, welchen Einfluss die NPD heute eigentlich überhaupt noch hat, war daher auch zu Recht ein wesentlicher Bestandteil der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ein Parteienverbot bedeutet, dass der Staat entscheidet, eine Partei dem Zugriff des Wählers völlig zu entziehen. Diese Maßnahme kann immer nur Ultima Ratio sein.
Ich verstehe das Anliegen der Länder, im Fall der NPD ein politisches Zeichen zu setzen, um ihrem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Die Frage ist aber, ob ein Parteienverbot hier das richtige Instrument ist.
Aus meiner Sicht müssen wir uns vor allem politisch mit der kruden Ideologie der NPD auseinandersetzen, alle demokratischen Parteien und auch jeder Einzelne sind hier gefordert, die Diskussion zu suchen, um die Positionen der NPD zu entlarven.“
Quelle: Matthias Busse