Nach Auslaufen der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, die eine nächtliche Beleuchtung öffentlicher Nichtwohngebäude ausschloss, greifen wieder die Regelungen des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg, das die Beleuchtung öffentlicher Gebäude vom 1. April bis 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis 31. März von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ausschließt.
Die Stadt Sinsheim hat sich dazu entschieden, im Sinne des Artenschutzes mit gutem Beispiel voranzugehen und auf die Beleuchtung der Burg Steinsberg zu verzichten, sprich auch keine Ausnahmegenehmigung in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Stadt Sinsheim