Verkehrsunternehmen reagiert auf die Entscheidung der Landesregierung, Schulen und Kitas zu schließen
(zg) Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) schränkt von Dienstag, 17. März 2020, an ihre Verkehrsleistungen ein. Grund dafür ist die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die Schulen und Kindertagesstätten von Dienstag, 17. März 2020, an zur Eindämmung des Corona-Virus zu schließen, wodurch sich eine deutliche Verringerung der Fahrgastzahlen ergeben wird. Die Einschränkung der Verkehrsleistungen gilt vorerst bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19. April 2020 – also so lange, wie das Land die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten angeordnet hat. Bitte beachten Sie: Aufgrund der aktuellen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben.
Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr
Im Schienenpersonennahverkehr fahren alle Züge der SWEG von Dienstag, 17. März 2020, an weitgehend nach dem Schulferienfahrplan. Dadurch ergeben sich auf der Zollern-Alb-Bahn und bei den Ringzügen weniger Fahrten. Auf den übrigen Strecken der SWEG hat dies zur Folge, dass die Züge gegebenenfalls mit weniger Fahrzeugen gefahren werden. Zu größeren Einschränkungen kommt es vom 17. März 2020 an montags bis freitags beim Seehäsle zwischen Stockach und Radolfzell, wo ein eigener Sonderfahrplan gilt.
Auswirkungen auf den Busverkehr
Die Busse im Verkehrsgebiet der SWEG fahren vom 17. März 2020 an nach dem Ferienfahrplan. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Busse im SWEG-Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn, die weiterhin nach dem Schulfahrplan fahren.
Die Schließung der Grenze zur Schweiz führt im SWEG-Verkehrsbetrieb Weil am Rhein-Lörrach zu Änderungen bei bestimmten Linien. So ist die Weiterführung der Linie 3 von Inzlingen nach Basel-Riehen nicht mehr möglich. Die Linie 3 wendet am Zoll Inzlingen, sodass die Linie 3 mit Inkrafttreten der Sperrung nur noch zwischen Lörrach und Inzlingen Zoll fährt. Eine Durchfahrt durch Riehen ist dann ebenfalls bei der Linie 6 / 16 nicht mehr möglich. Die Busse der Linie 6 / 16 fahren bis Stetten Grenze und danach über die zollfreie Straße nach Weil am Rhein beziehungsweise umgekehrt. Die Haltestellen innerhalb Riehens und am Zoll in Weil-Ost können nicht mehr bedient werden.
Die zum Montag, 16. März 2020, eingeführte Änderung der Einstiegsregel in die SWEG-Busse ist inzwischen nochmals angepasst worden. Demnach ist nun auch in allen SWEG-Bussen die vordere Tür geschlossen und der Arbeitsplatz der Busfahrer abgesperrt. Zum Ein- und Ausstieg in die Busse müssen die hinteren Türen genutzt werden. Ein Fahrscheinkauf beim Busfahrer ist nicht mehr möglich.
Mitfahrt in Bus und Zug weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt
Die SWEG weist darauf hin, dass nur Fahrgäste mit einem gültigen Ticket in Bus und Zug einsteigen dürfen. Fahrscheine müssen vor Fahrtantritt über andere Verkaufskanäle erworben werden. Dazu zählen in erster Linie Ticketing-Apps, jedoch auch Automaten oder Verkaufsstellen. Darüber hinaus werden alle Fahrgäste gebeten, in den SWEG-Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.
Quelle: Christoph Meichsner