Das Land fördert mit den BW-e-Gutscheinen die Elektromobilität und alternative Verkehrsmittel. Die Gutscheine richten sich an gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Busunternhemen, Taxibetriebe, Fahrschulen und Carsharer. Der Gutschein fördert Lastenräder, Miet-Pedelcs, Elektroroller, Elektrobusse, Elektroautos oder Elektrolastwagen.
Die Landesregierung fördert die Elektromobilität mit der „Landesinitiative III – Marktwachstum Elektromobilität BW“ (LE III), mit zusätzlichen 43,5 Millionen Euro. Durch die Förderung des Landes sollen insbesondere Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe dazu animiert werden, zukünftig Elektro-Fahrzeuge einzusetzen. „Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.“
Förderung auch für Lastenräder, Mieträder und Elektro-Roller
Nicht nur das Elektroauto, sondern auch andere Fahrzeugarten können bei der Förderung berücksichtigt werden. So können sich beispielweise gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4.000 Euro fördern lassen. Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller. Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines elektrisch betriebenen Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro. Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-LKWs umsteigen.
Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg den elektrischen Wechsel im Pkw-Bereich. Besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen durch die finanzielle Unterstützung der sogenannten BW-e-Gutscheine in Zukunft elektrisch angetrieben werden und somit deutlich weniger Emissionen vor Ort ausstoßen. Der Gutschein bezuschusst die Fahrzeugunterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten. Die Fördersumme beträgt 6.000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Die Zielgruppe für die Förderung durch den BW-e-Gutscheinen sind insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen und Pflege- und Sozialdienste.
Auch Kommunen, Landkreise, Citylogistik, Kurier-Express-Paket-Dienste, Lieferdienste und die Einzelhandelslogistik in Luftreinhalteplangebieten können von den BW-e-Gutscheinen des Landes profitieren. „In Umweltzonen ist es besonders wichtig, konventionelle Fahrzeuge durch saubere Antriebe zu ersetzen“, betont Minister Hermann.
In den nächsten Tagen informieren wir über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der LE III bei folgenden Veranstaltungen vor Ort.
28. September 2017 bis 1. Oktober 2017: Nutzfahrzeugmesse in Karlsruhe
8. Oktober2 017: AtEm Public Day in Stuttgart
Der BW-e-Gutschein kann ab dem 01. November 2017 beantragt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt digital und ohne besonderen Aufwand.
Elektromobilität BW: Alle Informationen und Förderantrag
Quelle: Ministerium für Verkehr