Die Firma 010040 GmbH hatte im Juli die Tarife für Call-by-Call-Gespräche von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute erhöht. Verbraucher, die sich gegen diese drastische Preiserhöhung zur Wehr gesetzt haben, werden nun mit Mahnungen erneut aufgefordert, die völlig überhöhten Rechnungen zu bezahlen.
Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg häufen sich derzeit die Beschwerden zu den fraglichen Forderungen des Unternehmens: „Die Anfragen zu diesem Thema sind in den letzten Wochen dramatisch angestie-gen“, schildert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Lage. „Viele Betroffene haben der Rechnung bereits widersprochen und kommen nun mit Mahnungen zu uns in die Beratung.“
Verbraucher, die eine Mahnung bekommen und der Rechnung bereits widersprochen hat, können mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale auf die Mahnung reagieren. Für diese und alle anderen Fälle gilt grundsätz-lich: Wer zwischen dem 1. August und dem 12. September über die 010040 telefoniert hat ist auf der sicheren Seite. Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass das Unternehmen in diesem Zeitraum der Preisansagepflicht nicht nachgekommen ist und Rechnungen die diesen Zeitraum betreffen somit ungültig sind. Auch nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Verbraucher, die zum Teil seit Jahren mit dem günstigen Tarif telefonieren, hätten den Dienst sicher nicht in Anspruch genommen, wenn sie ausreichend deutlich über diese drastische Preiserhöhung informiert worden wären. „Niemand rechnet mit einer Preiserhöhung um das 100fache oder würde dem zustimmen“, so Richter weiter. „Eine deutliche Ansage des Betrages sollte eine Selbstverständlichkeit sein und ist vom Gesetz auch so vorgesehen um genau dieser Abzocke einen Riegel vorzu-schieben.“