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CDU-Landtagsfraktion will mit Drei-Punkte-Plan für besseren Mobilfunk sorgen

25. Februar 2019 | CDU, Das Neueste

Klein, Martin, Philippi und Schütte: Funklöcher müssen schnellstens geschlossen werden!

Viele Handy-Nutzer haben selbst dort noch mit Funklöchern zu kämpfen, wo bereits ein schnelles Netz vorhanden ist.

Der Grund: Die Mobilfunkanbieter stellen ihren Kunden nur ihr eigenes Netz zur Verfügung. Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion am gestrigen Dienstag (19. Februar) den Drei-Punkte-Plan „Funklöcher schnell schließen“ beschlossen.

Demnach sollen erstens die Mobilfunkanbieter noch häufiger miteinander kooperieren und die bereits bestehende Infrastruktur gemeinsam nutzen.

Anders als beim Roaming findet bei diesem Infrastruktur-Sharing kein Netzwechsel statt, wodurch zeitliche Verzögerungen beim Verbindungsaufbau und damit Probleme beim Surfen minimiert werden.

Wo trotzdem kurzfristig keine zuverlässige Mobilfunkversorgung für alle Handy-Nutzer sichergestellt werden kann, muss zweitens lokales Roaming verpflichtend werden.

Mobilfunkgeräte würden sich dann automatisch in das beste verfügbare Netz einbuchen. Unternehmen, die fremde Netze nur mitnutzen, müssten jedoch gleichzeitig zum Schließen weißer Flecken verpflichtet werden und das aufgebaute Netz ihrerseits öffnen. Sollten diese beiden Schritte nicht helfen, muss drittens der Bund eine staatliche Mobilfunkstrategie auf den Weg bringen. Zu prüfen wäre etwa ein Förderprogramm zum Schließen von Funklöchern.

Die CDU-Landtagsabgeordneten Karl Klein und Claudia Martin (beide Wahlkreis Wiesloch), Julia Philippi (Wahlkreis Weinheim) und Dr. Albrecht Schütte (Wahlkreis Sinsheim) führen hierzu im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung aus:

„Gerade im Hochtechnologieland Baden-Württemberg müssen wir schnelle Daten- und Mobilfunkverbindungen als Daseinsvorsorge begreifen.

Mit dem vorliegenden Drei-Punkte-Plan setzt die CDU-Landtagsfraktion auf einen ausgewogenen Dreiklang aus privatwirtschaftlicher Eigenverantwortung, rechtlicher Verpflichtung sowie staatlicher Verantwortungsübernahme.

Die Bürgerinnen und Bürger unterscheiden bei der Handynutzung nicht zwischen 3G, 4G oder 5G, daher schließen wir in die vorgeschlagene Lösung ausdrücklich alle Netzzugangstechniken mit ein. Mit dem Öffnen der bestehenden Infrastruktur forcieren wir nicht nur die technisch einfachste und schnellste Lösung, sondern kommen durch die zunächst bessere Nutzung vorhandener Infrastruktur auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern entgegen, die Vorbehalte gegenüber weiteren Sendemasten haben.“

Anzeige SwopperBeschluss der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg / Drei-Punkte-Plan: „Funklöcher schnell schließen“

H I N T E R G R U N D

Kaum etwas hat den Alltag der Menschen in den vergangenen Jahren so stark verändert wie die Digitalisierung. Inzwischen sind über 90 Prozent der Deutschen online, im Durchschnitt über drei Stunden täglich. Die Zahl der Bürger, die jeden Tag auch unterwegs ins Internet gehen, hat sich dabei in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt; abgesehen davon, dass die Deutschen bereits beim Telefonieren inzwischen kaum mehr einen Unterschied zwischen Festnetz und Mobilfunk machen.

Doch die digitale Infrastruktur hält mit dieser Lebenswirklichkeit bislang nicht Schritt.

Beim Breitbandausbau hat die Landesregierung deshalb unter Federführung der CDU seit 2016 die Fördermittel gegenüber der gesamten vergangenen Wahlperiode fast verfünffacht. 4.000 Kilometer Glasfaser konnten seither in Baden-Württemberg verlegt werden.

Genauso wie wir uns aber seitens der Politik um eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellem Internet kümmern, dürfen wir auch die Mobilfunkabdeckung nicht länger allein dem Markt überlassen; zumindest solange dieser von sich aus keine ausreichende Versorgung sicherstellen kann. Andernfalls drohen handfeste Wettbewerbsnachteile und wirtschaftliche Schäden. Gerade im Hochtechnologieland Baden-Württemberg müssen wir schnelle Daten- und Mobilfunkverbindungen als Daseinsvorsorge begreifen!

Statistisch gesehen sind in Baden-Württemberg aktuell 82 Prozent der Fläche mit LTE versorgt. Doch das, was auf dem Papier steht, kommt beim Verbraucher so noch nicht an: Handy-Nutzer haben selbst dort mit Funklöchern zu kämpfen, wo bereits ein Netz vorhanden ist. Der Grund: Die Anbieter stellen ihren Kunden in aller Regel nur ihr eigenes Netz zur Verfügung. 

Für ein zuverlässiges Mobilfunknetz müssten folglich die Anbieter entweder am gleichen Ort parallel weitere Sendemasten aufbauen oder aber die bestehende Infrastruktur miteinander teilen und Netze füreinander öffnen. Die CDU-Landtagsfraktion hält Letzteres für sinnvoller. Viele Funklöcher im Land können schnell geschlossen werden, wenn die bereits vorhandene Infrastruktur besser genutzt wird. 

Auf Grundlage der Argumente, die von den am 11. Februar 2019 angehörten Experten vorgetragen wurden, schlägt die CDU-Landtagsfraktion daher folgende Lösung vor:

B E S C H L U S S

  1. Mehr freiwilliges Infrastruktur-Sharing

Bereits jetzt bestehen umfangreiche Kooperationen zwischen den Netzanbietern. Deren Angaben zufolge werden 50 Prozent der Mobilfunkstandorte von mindesten zwei Unternehmen gemeinsam genutzt. Bei diesem sogenannten Infrastruktur-Sharing kommt es zum Frequenz-Pooling. Anders als beim Roaming findet kein Netzwechsel statt, wodurch zeitliche Verzögerungen beim Verbindungsaufbau und damit Probleme beim Surfen minimiert werden. Da nicht zuletzt auch für die neue Mobilfunkgeneration 5G eine solche Lösung langfristig unabdingbar werden könnte, sollen die Anbieter beim Teilen von Infrastruktur noch öfter miteinander kooperieren. An dieser Stelle setzen wir auf unternehmerische Eigenverantwortung.

  1. Zu lokalem Roaming verpflichten

Wo trotz eines vorhandenen Netzes kurzfristig keine zuverlässige Mobilfunkversorgung für alle Handy-Nutzer sichergestellt werden kann, muss lokales Roaming als schnelle Lösung für jeden Mobilfunkstandard verpflichtend werden. Mobilfunkgeräte würden sich dann automatisch in das beste verfügbare Netz einbuchen, unabhängig davon, welchem Anbieter dieses gehört. Da Unternehmen, die Netze nur mitnutzen, jedoch keinen Beitrag zur Schließung von weißen Flecken leisten, sondern Investitionen in teure Funkmasten durch Roaming zunächst sogar unattraktiv machen, muss lokales Roaming mit Auflagen verknüpft werden. Vorzusehen ist, dass Unternehmen in dem Ausmaß, wie sie auf die Mitnutzung fremder Infrastruktur angewiesen sind, andernorts durch den Bau von Sendemasten noch gar nicht versorgte „weiße Flecken“ schließen müssen und das aufgebaute Netz ihrerseits öffnen. Diese Verpflichtung greift, sofern sich die Anbieter untereinander nicht auf andere Bedingungen einigen.

  1. Staatliche Mobilfunkstrategie

Den Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur zufolge muss jeder Netzbetreiber bis 2020 allein eine größere Netzabdeckung erzielen, als dies heute gemeinsam der Fall ist. Fahrgaststarke Bahnstrecken, Bundesautobahnen und Bundesstraßen müssen bis 2022 vollständig versorgt werden. Sollten aber die oben genannten Schritte 1 und 2 nicht greifen und eine entsprechend deutliche Verbesserung der Netzverfügbarkeit mit mobilen Breitbanddiensten in der Fläche und entlang von Verkehrswegen nicht absehbar sein, muss der Bund eine staatliche Mobilfunkstrategie auf den Weg bringen. Zu prüfen wären etwa ein Förderprogramm wie beim Breitbandausbau oder der Aufbau einer neuen, staatlichen Infrastrukturgesellschaft.

B E G R Ü N D U N G

Mit dem vorliegenden Drei-Punkte-Plan setzt die CDU-Landtagsfraktion auf einen ausgewogenen Dreiklang aus privatwirtschaftlicher Eigenverantwortung, rechtlicher Verpflichtung sowie staatlicher Verantwortungsübernahme. Wir sorgen dabei für einen gerechten Ausgleich der in der Expertenanhörung vorgetragenen Interessen.

Wir tragen dem berechtigten Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unserer Wirtschaftsunternehmen Rechnung, möglichst überall ein zuverlässiges Mobilfunknetz nutzen zu können. Mit dem Öffnen und Teilen bestehender Infrastruktur forcieren wir dazu nicht nur die technisch einfachste, schnellste und effektivste Lösung, sondern kommen durch die zunächst bessere Nutzung vorhandener Infrastruktur auch denjenigen Bürgerinnen und Bürgern entgegen, die Vorbehalte gegenüber weiteren Sendemasten haben. Wir schließen außerdem in die vorgeschlagene Lösung – anders als weithin diskutiert – ausdrücklich alle Netzzugangstechniken mit ein. Denn auch die Bürgerinnen und Bürger unterscheiden bei der Handynutzung nicht zwischen 3G, 4G und 5G.

Wir tragen vor allem den unterversorgten Regionen im ländlichen Raum Rechnung, wo sich ein angemessener Mobilfunkausbau für die Anbieter bislang wirtschaftlich nicht gelohnt hat. Zum einen kann verpflichtendes Roaming dort teilweise eine kurzfristig verbesserte Mobilfunkversorgung schaffen, zum anderen nehmen wir Anbieter, die dabei fremde Infrastrukturen mitnutzen, in die Pflicht, andernorts gänzlich „weiße Flecken“ mobilfunktechnisch abzudecken. Statt Parallelinfrastrukturen in ohnehin schon gut versorgten Regionen aufzubauen, soll also zuerst der Mobilfunkausbau in bislang gar nicht versorgten Gebieten vorangetrieben werden. Hier nehmen wir die Anbieter in die Pflicht!

Wir tragen den Bedenken der Netzbetreiber Rechnung, wonach eigene Investitionen in bestehende Infrastrukturen entwertet würden, sobald konkurrierende Anbieter diese mittels Roaming mitnutzen können. Eine Verpflichtung auf lokales Roaming verknüpfen wir deshalb mit einer Auflage, die im Falle einer nicht zustande kommenden Einigung zwischen den Anbietern für einen gerechten Ausgleich sorgt. Unternehmen, die ein Netz zur Mitnutzung öffnen, würden demnach davon profitieren, dass die auf Roaming angewiesenen Anbieter andernorts Infrastruktur zur Mitnutzung aufbauen. Der Wettbewerb würde durch Lokales Roaming folglich nicht ausgebremst, sondern effizient vorangetrieben. Die Netzbetreiber würden sogar entlastet, da sie sich durch mehr Kooperationen auf die Versorgung der sogenannten „weißen Flecken“ konzentrieren können.

Wir tragen dem Steuerzahler Rechnung, indem wir beim Infrastruktur-Sharing auf die Eigenverantwortung der Unternehmen bauen und den Wettbewerb durch die mit lokalem Roaming verknüpfte Ausbauverpflichtung fördern. Das Schließen von einzelnen Funklöchern und gänzlich „weißen Flecken“ soll sich damit primär privat- und folglich marktwirtschaftlich organisieren. Erst wenn dadurch keine flächendeckende Mobilfunkversorgung sichergestellt werden kann, kommt eine öffentliche Förderung in Betracht.

Quelle: Matthias Busse

 

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