Dr. Albrecht Schütte MdL: „Für dieses Programm habe ich mich lange eingesetzt“
(zg) „Endlich ist die Corona-Hilfe für Unternehmen mit Reisebussen in der Umsetzung angekommen“, freut sich der Sinsheimer CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte. „Aus vielen Rückmeldungen von betroffenen Unternehmen habe ich mitbekommen, wie schwierig die Situation in dieser Branche ist.“ Leider habe die endgültige Ausarbeitung aus seiner Sicht deutlich zu lange gedauert. In den letzten Wochen musste die CDU-Fraktion immer wieder beim zuständigen Verkehrsministerium nachfragen. Gemeinsam mit dem Verband der Omnibusunternehmer hätten Schwächen des Programms beseitigt werden können.
Ursprünglich war vorgesehen, nur Betriebe zu fördern, die überwiegend Reiseverkehr anbieten. Leer ausgegangen wären alle anderen Betriebe, was ein harter Schlag für viele kleine Unternehmen gewesen wäre, geht Schütte auf einen der Punkte näher ein. Das wäre nun angepasst. So bekomme ein Betrieb, der nur einen Reisebus in seiner Flotte habe, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 18.750 Euro pro Euronorm V Fahrzeug. Für Euronorm VI Fahrzeuge gäbe es einen Aufschlag von 20% für Euronorm IV Fahrzeuge einen entsprechenden Abschlag.
„Sehr gut ist auch, dass die verschiedenen Unterstützungsprogramme aufeinander abgestimmt wurden, so dass Unternehmen in Existenznot aus mehreren Programmen und damit länger Unterstützung bekommen können.“, ergänzt Schütte. Busreisen seien zwar inzwischen unter Auflagen wieder erlaubt. Aber die Nachfrage werde nur Schrittweise wieder ansteigen und erst 2021 wieder Vor-Corona-Niveau erreichen, schätzt der stellvertretende verkehrspolitische Sprecher. Nach der Soforthilfe I, könne für den Zeitraum Juni bis August aktuell die Überbrückungshilfe des Bundes beantragt werden, ab September dann die Unterstützung aus dem Reisebusprogramm des Landes.
Förderbedingungen: Rund 40 Millionen Euro stellt das Land für das Hilfsprogramm bereit. Es beginnt im September für die Dauer von maximal vier Monaten und schließt zeitlich an die Überbrückungshilfe des Bundes an. Die erforderlichen Antragsvordrucke sollen im August veröffentlicht werden. Antragsberechtigte müssen ausschließlich durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein, die ihre Existenz bedrohen. Das muss im Förderantrag durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters bestätigt werden, ebenso wie die Anzahl der im Antrag aufgeführten Busse sowie deren touristischer Nutzungsanteil. Die Anträge werden chronologisch in der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs beschieden. Ist das Programmvolumen ausgeschöpft, können darüber hinaus gehende Anträge nicht berücksichtigt werden („Windhundprinzip“). (Foto: Busse)