(zg) Das baden-württembergische Handwerk fordert bei der Aktualisierung von Pandemieplänen eine enge Abstimmung mit den Nachbarländern, um erneute Grenzschließungen zu verhindern. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen, wurden im März dieses Jahres viele innereuropäische Grenzen vorübergehend geschlossen. Das exportstarke baden-württembergische Handwerk war damals massiv von den Grenzschließungen betroffen und leidet noch heute unter den Folgen.
„In der Corona-Krise wurden über Nacht grenzüberschreitende Wirtschaftsräume durch Grenzschließungen getrennt. Während für Pendler und Warenlieferungen relativ schnell Lösungen gefunden wurden, waren grenzüberschreitende Handwerksleistungen für längere Zeit nicht möglich. Dadurch wurden über Jahrzehnte gewachsene Wirtschaftsbeziehungen langfristig gestört. Denn nun fehlt das Vertrauen in die Abwicklung handwerklicher, grenzüberschreitender Tätigkeiten in Krisensituationen“, schildert Landeshandwerks-präsident Rainer Reichhold.
Um dieses Vertrauen in die Verlässlichkeit grenzüberschreitender Handwerksleistungen wiederherzustellen, fordert das Handwerk eine grundsätzliche Gleichbehandlung der grenzüberschreitenden Handwerksleistungen mit Pendlern und Warenlieferungen. Die Erbringung von Dienstleistungen – nicht allein Warenlieferungen – müssten von den Quarantäneregeln verlässlich ausgenommen sein, so Reichhold weiter – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln.
Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung ist insbesondere für die Grenzregionen von großer Bedeutung, um wichtige Versorgungsleistungen des täglichen Lebens aufrecht zu erhalten – zum Beispiel im Bereich Gas-, Wasserversorgung, Medizintechnik, Bau- und Installationsarbeiten. Reichhold: „Ohne entsprechenden Vertrauensschutz, dass dies auch in Krisenzeiten möglich ist, wird die Bereitschaft zu einer dauerhaften grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit stark abnehmen, mit bereits entstandenen und bleibenden Folgeschäden für die betroffenen Grenzregionen.“
Es sei wichtig, für grenzüberschreitende Waren- und Pendlerbewegungen nicht nur schrittweise Regelungen zu erlassen. Alle erforderlichen Maßnahmen sollten rechtzeitig und transparent kommuniziert werden und zwischen beiden Seiten der jeweiligen Grenze abgestimmt sein. „So können Handwerksbetriebe rechtssicher planen und gewachsene grenzüberschreitende Verbindungen zum Wohle beider Seiten können bewahrt werden“, so Reichhold abschließend.
Das vollständige Papier finden Sie unter: www.bwht.de/grenzdienstleistungen
Quelle: Marion Buchheit