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Coronavirus: Unbürokratisches Sofortprogramm für Betriebe notwendig

13. März 2020 | Das Neueste, Gewerbe

(zg) Beim Spitzengespräch zu den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus hat der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), Rainer Reichhold, die aktuelle Situation im Handwerk geschildert und unbürokratische Hilfen gefordert.

„Wir sind der Wirtschaftsministerin dankbar, dass mit der gebotenen Dringlichkeit an die Sache herangeht und im Kabinett auf weitere Unterstützung für die Wirtschaft drängen wird. Wir sehen immer deutlicher, dass sich das Coronavirus auch auf Handwerksbetriebe enorm negativ auswirkt. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass kein Betrieb wegen Corona in die Insolvenz gehen muss. Wir begrüßen deshalb, dass die Bürgschaftsquote von derzeit 50 auf 80 Prozent erhöht werden soll“, sagte der Landeshandwerkspräsident nach dem Spitzengespräch.

Das Handwerk fordert zudem die Einführung eines unbürokratischen Zuschussprogramms ähnlich der Frosthilfe für die Landwirtschaft im Jahr 2017. Derzeit gebe es keine einfachen Programme, die den Betriebsinhabern den finanziellen Schaden durch Betriebsstillstand oder einen stark eingeschränkten Betrieb ersetzten, so Reichhold. „Betriebsschließungsversicherungen zahlen bei weitem nicht in jedem Fall. Deshalb benötigen wir daneben ein Sofortprogramm, bei dem – wie in 2017 – Betrieben, die Einbußen von mehr als 30 Prozent erleiden, 50 Prozent des Schadens über einen Landeszuschuss ersetzt wird.“

Gut sei, dass die L-Bank eine besonders zügige Bearbeitung von Anträgen zu Liquiditätshilfen zugesagt habe. Reichhold: „Falls nötig, müssen aber auch weitere Mittel zum Abfangen von Liquiditätsengpässen bereitgestellt werden.“ Für Handwerksbetriebe ist zusätzlich die Möglichkeit der Stundung von Darlehen oder Tilgungen zentral, für eine Dauer von zunächst drei Monaten – mit der Option Verlängerung. Dies müssten alle Banken – ob Förder- oder Geschäftsbanken – möglich machen, so der BWHT-Präsident weiter.

Hilfreich könnte auch die Wiedereinführung des Krisenkurzberatungsprogramms des Wirtschaftsministeriums sein, das zur Finanzkrise 2009 bis 2019 angeboten wurde. Damals waren zu Themen wie die Vorbereitung von Bankgesprächen, kurzfristige Kostensenkungen oder die Suche nach weiteren Hilfen bis zu vier Tage geförderte Beratung durch die Beratungs- und Servicegesellschaft BWHM möglich.

Quelle: Marion Buchheit

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