(zg) Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn: Am Freitag, 07. Mai 2021 öffnet vor den Toren des Erlebnispark Tripsdrill eine neue COVID-19-Schnellteststraße. Das Angebot richtet sich sowohl an die Öffentlichkeit als auch an Tripsdrill-Besucher. Das Wildparadies Tripsdrill hat seit dem 30. April wieder geöffnet. Aktuell gilt dabei die Auflage, dass jeder Besucher ab 6 Jahren das Ergebnis eines negativen Schnelltests nachweisen muss.
Ab Freitag, 07. Mai steht der Öffentlichkeit am Standort Tripsdrill eine neu eingerichtete COVID-19-Schnellteststraße zur Verfügung. Täglich von 8.30 bis 15.00 Uhr werden hier schnell und unkompliziert kostenlose Bürgertests nach §4 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt. Der „Drive-In“ befindet sich auf dem Hauptparkplatz des Erlebnispark Tripsdrill. Mit dem eigenen Fahrzeug fährt man direkt an die Teststation – man muss dabei nicht einmal aussteigen. Die Abstriche werden von medizinisch geschultem Personal auf schonende Art und Weise im unteren Nasenbereich entnommen – es erfolgt kein Eindringen in den Rachenraum. Das Testergebnis wird nach wenigen Minuten papierlos per E-Mail übermittelt. Wer kein Smartphone besitzt, kann sein Testergebnis alternativ auch vor Ort ausdrucken lassen.
Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen, sich über www.schnelltest-tripsdrill.de für einen verbindlichen Termin anzumelden. Je nach Aufkommen sind aber auch Tests ohne Anmeldung möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein zugelassener Mund-Nasen-Schutz (medizinischer Mundschutz oder FFP2-Maske) zu tragen ist und die Hygiene-Hinweise vor Ort zu beachten sind.
Verantwortlicher Betreiber ist das Unternehmen Dr. Ehrle & Beck Gbr aus Stuttgart. Sowohl Tripsdrill als auch die Gemeinde Cleebronn begrüßen die Einrichtung der vom Landkreis Heilbronn offiziell zugelassenen neuen Schnellteststraße. Das Testangebot richtet sich nicht ausschließlich an Tripsdrill-Besucher, sondern steht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Noch ist der Erlebnispark Tripsdrill zwar geschlossen. Das zugehörige Wildparadies hat allerdings seit dem 30. April wieder täglich geöffnet. Voraussetzung dafür ist aufgrund der aktuell geltenden behördlichen Vorgaben, dass jeder Besucher ab 6 Jahren den Nachweis eines negativen COVID-19-Schnelltests vorzulegen hat. Dieser muss vor maximal 24 Stunden von einer professionellen Stelle durchgeführt worden sein. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genese (siehe www.tripsdrill.de/corona).
Quelle: Birger Meierjohann