(zg) Wer nach Schweden, Irland, Malta oder nach Großbritannien einschließlich Nordirland reist, benötigt wie für andere Länder auch eine gültige Tollwutschutzimpfung. Darüber hinaus aber eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm. Alle Schutzimpfungen und die Behandlung gegen Fuchsbandwurm müssen im Heimtierausweis vermerkt sein. Die in der Veröffentlichung angesprochene Tollwut-Antikörper- Bestimmung ist seit kurzer Zeit nicht mehr erforderlich.
Quelle: Rhein Neckar Kreis