Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Antragsstellung jetzt möglich
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat das Jahresprogramm 2016 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Dessen Ziel ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem im Ländlichen Raum. Das Jahresprogramm 2016 konzentriert die Förderung dabei noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung und die Belebung der Ortskerne.
Anträge für die Aufnahme in das ELR-Förderprogramm können ab sofort bis zum 12. Oktober 2015 über die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingereicht werden. Im Antrag müssen die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele, der Maßnahmenplan mit Einzelprojekten und das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dargestellt sein. Es können unter anderem Projekte von Unternehmen, Gemeinden sowie von Privatpersonen mit den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden.
Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und dem Verfahren gibt es auch auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ELR<http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ELR>, bei den jeweiligen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises oder bei Barbara Schäuble vom Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises, E-Mail: [email protected]<mailto:[email protected]>.
Quelle: Silke Hartmann