Das Notariat Neckarbischofsheim schließt zum 31.12.2017. Mit der Notariats und Grundbuchamtsreform setzt das Land Baden-Württemberg auf eine weitgehende Digitalisierung und eine einheitliche Strukturen in Land und Bund. Damit soll ein zukunftsfähiges Notariats- und Grundbuchwesen für ganz Baden-Württemberg geschaffen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Internetseite www.notariatsreform.de.
Ihr Wegweiser-an wen Sie sich in Zukunft wenden können:
Nachlasssachen:
Ab dem 01.01.2018 sind Nachlassgerichte Teil der Amtsgerichte. Zuständig für abgeschlossene, laufende und neue Nachlassangelegenheiten des Notariatsbezirk Neckarbischofsheim ist ab diesem Zeitpunkt das Amtsgericht Sinsheim. Amtsgericht Sinsheim -Nachlassgericht-, Werderstr. 12, 74889 Sinsheim, Tel. 07261/151-0).
Beurkundungen:
Ab dem 01.01.2018 gilt für abgeschlossene Urkundsangelegenheiten des Notariats Neckarbischofsheim die selbe Zuständigkeit wie für den Nachlassbereich.
Neue Verträge können bei freien Notaren beurkundet werden.
Grundbuchanfragen:
Grundbuchangelegenheiten unterliegen der Zuständigkeit des zentralen Grundbuchamtes Tauberbischofsheim. Erteilun von Abschriften oder allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch weiterhin bei der Grundbucheinsichtsstelle des Rathauses.