Corona-Maßnahmen lassen eine Durchführung der Leuchtturm-Veranstaltung nicht zu
(zg) Schweren Herzens müssen die Verantwortlichen den diesjährigen SportAward Rhein-Neckar aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen um ein Jahr verschieben. Die Sportlerehrung der Metropolregion Rhein-Neckar hätte eigentlich am 23. November 2020 im Mannheimer Rosengarten stattgefunden. Allerdings erlauben die aktuellen Verordnungen, die noch bis zum 31. Oktober gelten, nur weniger als 500 Gäste im Rosengarten/Mozartsaal. Dies ist für alle Beteiligten das ‚Ausschlusskriterium‘ für die Durchführung des Events, denn eine angemessene Ehrung der besten Sportlerinnen, Sportler, Trainer, Teams und Vereine der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar ist mit einer derart geringen Teilnehmerzahl undenkbar. Auch das zu Anfang geplante Get-Together, eine stimmungsvolle Atmosphäre bei der Preisverleihung im Mozartsaal, das anschließende Buffet sowie Fun & Action an den Aktionsständen der Partner und Sponsoren sind mit den aktuellen Vorgaben nicht sinnvoll durchführbar. Aus diesen Gründen und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung haben sich Initiator Sportregion Rhein-Neckar e. V. gemeinsam mit Veranstalter S.I.M. Marketing – trotz bereits erarbeiteter alternativer Konzepte – dazu entschieden, die Verleihung des regionalen Sport-Oscars zu verschieben.
Neuer Termin im Herbst 2021
Der neue Termin für den 6. SportAward Rhein-Neckar wird im Herbst 2021 liegen. Prof. Dr. Eckart Würzner, Vorsitzender der Sportregion Rhein-Neckar, begründet die Verschiebung wie folgt: „Unter den gegenwärtigen Umständen und auf Grundlage der aktuellen Corona-Beschränkungen ist die Durchführung des SportAward Rhein-Neckar im Herbst 2020 leider nicht möglich. Wir sind davon überzeugt, dass eine Verschiebung der regionalen Leuchtturm-Veranstaltung um ein Jahr die einzig richtige Entscheidung war – auch und vor allem zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten.“ Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit für den neuen Termin 2021 oder können gegen eine Erstattung des Ticketpreises zurückgegeben werden.
Quelle: Laura Richter